Makleralleinauftrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftraggeber verpflichtet, nur einen Makler mit dem Verkauf oder der Vermietung zu beauftragen. Der Makler erhält damit Exklusivität und investiert entsprechend mehr in die Vermarktung.
Arten
Einfacher Alleinauftrag: Verkäufer darf selbst verkaufen ohne Provision. Qualifizierter Alleinauftrag: Auch bei Eigenverkauf wird Provision fällig. Befristung: Alleinauftrag sollte zeitlich begrenzt sein. Schriftform: Empfohlen, bei Verbrauchern teilweise vorgeschrieben.
Vorteile für Verkäufer
Engagement: Makler investiert mehr bei Exklusivität. Marketing: Umfangreichere Werbemaßnahmen. Koordination: Ein Ansprechpartner für alle Interessenten. Diskretion: Kein Objekttourismus durch mehrere Makler.
Nachteile und Risiken
Bindung: Keine Flexibilität bei Unzufriedenheit. Leistung: Makler muss aktiv tätig werden. Kündigung: Bei Pflichtverletzung außerordentlich möglich. Laufzeit: Übliche Dauer drei bis sechs Monate.
Siehe auch: Makler , Maklervertrag , Courtage