Maklervertrag ist der Vertrag zwischen Auftraggeber und Immobilienmakler zur Vermittlung von Kaufverträgen oder Mietverträgen. Makler erhält Provision nur bei Erfolg, Vertrag regelt Laufzeit und ob Alleinauftrag oder einfacher Auftrag. Seit 2020 gilt das Bestellerprinzip bei Vermietung, bei Kauf Teilung der Courtage zwischen Käufer und Verkäufer üblich.
Vertragsarten
Einfacher Maklerauftrag jederzeit kündbar ohne Kosten, mehrere Makler parallel möglich, Provision nur bei Erfolg durch diesen Makler, Auftraggeber kann selbst verkaufen, weniger Engagement des Maklers. Alleinauftrag mit fester Laufzeit meist 3 bis 6 Monate, nur ein Makler beauftragt, höheres Engagement, vorzeitige Kündigung kann Schadensersatz auslösen. Qualifizierter Alleinauftrag stärkste Bindung, Eigentümer darf nicht selbst verkaufen.
Maklerpflichten
Sorgfaltspflicht bei Objektprüfung, Unterlagen und Exposé, Nachweispflicht alle Interessenten dokumentieren. Aufklärungspflicht über Mängel, Belastungen, Rechtslage, keine einseitige Interessenvertretung sondern Neutralität. Verschwiegenheit über Verhandlungen und Angebote, Dokumentation aller Besichtigungen und Gespräche. Bei Pflichtverletzung haftet Makler auf Schadensersatz und kann Provision verlieren.
Provision und Zahlung
Provisionshöhe meist 3 bis 7 Prozent des Kaufpreises, bei Vermietung maximal 2 Monatskaltmieten plus Mehrwertsteuer. Fälligkeit erst bei notariellem Kaufvertrag oder unterschriebenem Mietvertrag, Bestellerprinzip wer bestellt zahlt bei Vermietung. Teilungsgrundsatz bei Kauf Käufer und Verkäufer teilen Courtage. Keine Provision ohne Erfolg, bei Rücktritt vor Beurkundung keine Zahlung.
Kündigung und Widerruf
Einfacher Auftrag jederzeit ohne Begründung kündbar, Alleinauftrag nur mit Frist oder wichtigem Grund bei Pflichtverletzung. Kündigungsfrist vertraglich geregelt meist 4 Wochen, schriftlich mit Zugangsnachweis per Einschreiben. Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften 14 Tage, nicht bei Geschäftsräumen des Maklers, bei fehlendem Widerrufsrecht Vertrag anfechtbar.
Verbraucherschutz
Schriftformerfordernis Maklervertrag muss schriftlich sein, Transparenzpflicht klare Angaben zu Kosten und Laufzeit. Wettbewerbsverbot Makler darf nicht beide Seiten ohne Offenlegung vertreten, Datenschutz für Interessentendaten. Faire Kündigungsregelungen gesetzlich vorgeschrieben, Streitfälle über Provisionshöhe vor Gericht klärbar.
Siehe auch: Provision , Courtage , Immobilienmakler