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Immobilien-ABC

Liegenschaftsamt

Kommunale Behörde für öffentliches Grundvermögen

Liegenschaftsamt bezeichnet die kommunale Behörde, die das öffentliche Grundvermögen der Gemeinde oder Stadt verwaltet. Das Liegenschaftsamt ist zuständig für den Erwerb, die Veräußerung und die Verpachtung gemeindeeigener Grundstücke sowie für die Verwaltung des kommunalen Immobilienbestands. Auch die Mitwirkung bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen und Bodenordnungsverfahren gehört zu den Aufgaben dieser Behörde.

Aufgaben und Zuständigkeiten

Das Liegenschaftsamt führt das Verzeichnis aller kommunalen Grundstücke und Gebäude und ist für deren wirtschaftliche Nutzung verantwortlich. Es bereitet Verkäufe gemeindeeigener Grundstücke vor, wickelt Grundstückskaufverträge ab und vergibt Erbbaurechte. Bei Baulandentwicklungen koordiniert das Amt Grundstückskäufe und Flächentausche. Auch die Bewertung kommunaler Liegenschaften, die Verwaltung von Pachtverhältnissen und die Betreuung kommunaler Immobilien fallen in seinen Aufgabenbereich.

Bedeutung für Bauherren und Investoren

Für Bauherren und Investoren ist das Liegenschaftsamt Ansprechpartner beim Erwerb kommunaler Grundstücke. Die Vergabe erfolgt häufig durch Ausschreibungen oder nach festgelegten Kriterien. Das Amt informiert über verfügbare Baugrundstücke und die Bedingungen für deren Erwerb. Bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen vermittelt es zwischen Kommune und privaten Eigentümern. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann Zugang zu attraktiven Grundstücken verschaffen.

Zusammenarbeit mit anderen Behörden

Das Liegenschaftsamt arbeitet eng mit dem Katasteramt, dem Bauamt und der Stadtplanung zusammen. Bei Bauleitplanverfahren bringt es die kommunalen Grundstücksinteressen ein. Für Erschließungsmaßnahmen stellt es benötigte Flächen bereit. Auch mit dem Grundbuchamt besteht enger Kontakt bei allen Eigentumsübergängen. Die Koordination verschiedener Fachämter durch das Liegenschaftsamt beschleunigt kommunale Bauprojekte und Flächenentwicklungen.

Siehe auch: Grundstück , Katasteramt , Erbbaurecht

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