Lichtraumprofil bezeichnet den erforderlichen freien Raum über und neben Verkehrsflächen für sichere Nutzung durch Fahrzeuge. Relevant für Tiefgaragen, Durchfahrten, Zufahrten, in Garagenverordnungen und Landesbauordnungen geregelt, bei Unterschreitung Nutzungseinschränkungen oder keine Baugenehmigung. Kombiniert lichte Höhe und lichte Breite zum freizuhaltenden Querschnitt.
Anforderungen Garagen
Lichte Höhe für PKW mindestens 2,00 m über Fahrbahn, besser 2,10 bis 2,30 m für SUV und höhere Fahrzeuge, für Transporter 2,50 m und mehr. Lichte Breite Einzelstellplatz mindestens 2,30 m, empfohlen 2,50 m für komfortables Aussteigen, Fahrgasse bei Senkrechtparkern mindestens 6,00 m. Garagenverordnung der Länder als Rechtsgrundlage mit regionalen Unterschieden.
Tiefgaragen-Besonderheiten
Rampen Mindestbreite 2,75 m bei Einbahnverkehr, 5,00 bis 6,00 m bei Gegenverkehr, Kurvenradien für Schleppkurven beachten, maximale Steigung 15 bis 20 Prozent. Stützen nicht in Schleppkurve platzieren, Anfahrschutz bei exponierten Positionen. Installationen unter Decke wie Sprinkler, Lüftung, Beleuchtung reduzieren lichte Höhe, frühzeitig mit Haustechnik koordinieren.
Zufahrten und Durchfahrten
Private Zufahrten Mindestbreite 2,50 bis 3,00 m für PKW, Höhe bei Unterfahrung 2,50 m empfohlen. Feuerwehrzufahrten strenge Anforderungen mit Mindestbreite 3,00 bis 3,50 m, Mindesthöhe 3,50 bis 4,00 m, Tragfähigkeit und Kennzeichnung. Durchfahrten in Gebäuden für Innenhofzugang mindestens 2,50 m hoch für PKW, 4,00 m für LKW, Beleuchtung und Anfahrschutz.
Planung und Bemessung
Fahrzeugmaße als Grundlage mit PKW-Höhe 1,40 bis 1,90 m, Trend zu SUV beachten. Sicherheitszuschläge vertikal 20 bis 30 cm über Fahrzeughöhe, horizontal für Türöffnung. Schleppkurvenprüfung per Software ob Fahrzeuge Kurven und Wendebereiche befahren können, kritisch bei engen Rampen. Zukunftssicherheit einplanen da Fahrzeuge tendenziell größer werden.
Typische Planungsfehler
Unterschätzung der Fahrzeugmaße, moderne SUV größer als Bestandsfahrzeuge, Elektroautos teils höher wegen Batterie, Dachbox nicht vergessen. Vernachlässigung von Einbauten wenn Sprinkler und Lüftungskanäle lichte Höhe reduzieren, Rohbaumaß nicht gleich Endmaß. Fehlende Schleppkurvenprüfung führt zu Kollisionen an Stützen und Wänden, nachträgliche Änderung sehr teuer.
Kennzeichnung
Höhenbegrenzungsschilder mit maximaler Durchfahrtshöhe, Warnbalken vor niedrigen Durchfahrten, akustische oder optische Warnung bei Überfahrt. Breitenbegrenzung durch Pfosten verhindert Einfahrt zu breiter Fahrzeuge. Anfahrschutz an Stützen und Ecken durch Bügel oder Gummiprofile, Farbmarkierungen zur Sichtbarmachung, Haftung bei unzureichender Warnung.
Siehe auch: Garage , Tiefgarage , Barrierefreiheit