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Immobilien-ABC

Nennbetrag

Nominaler Geldbetrag einer Grundschuld oder Hypothek

Nennbetrag bezeichnet den im Grundbuch eingetragenen nominalen Betrag einer Grundschuld oder Hypothek. Er stellt die Höhe der maximalen Belastung des Grundstücks dar, nicht jedoch zwingend die tatsächlich bestehende Darlehenssumme.

Abgrenzung zur Darlehensvaluta

Der Nennbetrag unterscheidet sich von der tatsächlichen Darlehensvaluta (Auszahlungsbetrag):

  • Nennbetrag: Im Grundbuch eingetragene maximale Sicherungshöhe

  • Valuta: Tatsächlich ausgezahlter und geschuldeter Kreditbetrag

  • Der Nennbetrag liegt meist höher als die Valuta

  • Er deckt Zinsen, Nebenkosten und weitere Forderungen ab

Zweck des höheren Nennbetrags

Banken lassen Grundpfandrechte in der Regel mit einem höheren Nennbetrag eintragen als das gewährte Darlehen beträgt. Dies dient der Absicherung zusätzlicher Forderungen:

  • Aufgelaufene Zinsen und Zinseszinsen

  • Verzugszinsen bei Zahlungsverzug

  • Kosten für Kündigung und Zwangsvollstreckung

  • Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche

Üblich ist ein Aufschlag von 20-30% auf die Darlehenssumme.

Beispiel

Bei einem Darlehen von 200.000 Euro wird häufig eine Grundschuld mit einem Nennbetrag von 240.000-260.000 Euro ins Grundbuch eingetragen. Dies gibt der Bank ausreichend Spielraum für die Geltendmachung aller potenziellen Forderungen.

Auswirkungen beim Verkauf

Beim Immobilienverkauf muss die eingetragene Grundschuld nicht zwingend in Höhe des Nennbetrags abgelöst werden. Relevant ist die tatsächliche Restschuld des Darlehens. Nach Tilgung des Darlehens kann die Grundschuld:

  • Gelöscht werden (erfordert Löschungsbewilligung der Bank)

  • Auf den Käufer übertragen werden

  • Zur späteren Nutzung bestehen bleiben (Eigentümergrundschuld)

Bedeutung für Grundbuchauszüge

Bei der Prüfung von Grundbuchauszügen sollten Makler beachten, dass der eingetragene Nennbetrag nicht die tatsächliche Verschuldung widerspiegelt. Die konkrete Restschuld muss gesondert beim Verkäufer oder dessen Bank erfragt werden.

Kosten der Eintragung

Die Notar- und Grundbuchkosten für die Eintragung einer Grundschuld richten sich nach dem Nennbetrag, nicht nach der Darlehenssumme. Ein höherer Nennbetrag führt daher zu entsprechend höheren Eintragungskosten.

Makler sollten Kunden darauf hinweisen, dass die im Grundbuch eingetragenen Beträge nicht automatisch die aktuelle Belastung der Immobilie darstellen und vor einem Kauf die tatsächliche Restschuld geklärt werden muss.

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