Raumordnung bezeichnet die zusammenfassende, überörtliche Planung zur Ordnung und Entwicklung des Raumes auf Bundes- und Landesebene unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Für Projektentwickler relevant, da sie den übergeordneten Rahmen für bauliche Nutzung vorgibt.
Rechtsgrundlagen
Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), Landesplanungsgesetze der Länder. Verhältnis zur Bauleitplanung: Raumordnung ist übergeordnet, Gemeinden müssen sich anpassen. Ziele der Raumordnung sind bindend.
Planungsebenen
Bundesebene: Raumordnungsgesetz als Rahmen, Leitbilder der Raumentwicklung. Landesebene: Landesentwicklungspläne mit Zielen und Grundsätzen. Regionalebene: Regionalpläne als Konkretisierung mit detaillierten Festlegungen.
Instrumente
Zentrale-Orte-Konzept: Hierarchie mit Ober-, Mittel- und Grundzentren, Bündelung von Einrichtungen. Achsenkonzept: Entwicklungsachsen zwischen Zentren für Infrastruktur. Gebietsausweisungen: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für bestimmte Nutzungen.
Festlegungen für Immobilien
Siedlungsentwicklung: Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Begrenzung der Flächeninanspruchnahme. Freiraumschutz: Vorranggebiete für Natur, Regionaler Grünzug. Einzelhandelssteuerung: Konzentrationsgebot auf Zentren.
Auswirkungen auf Projekte
Raumordnung als früher Prüfschritt vor Grundstückskauf. Ziele können Vorhaben verhindern. Raumbedeutsame Vorhaben erfordern Raumordnungsverfahren mit Prüfung durch Landesbehörde.
Siehe auch: Bauleitplanung , Bebauungsplan , Flächennutzungsplan