Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Raumordnung

Übergeordnete staatliche Planung zur räumlichen Entwicklung und nachhaltigen Nutzung des Landes

Raumordnung bezeichnet die zusammenfassende, überörtliche Planung zur Ordnung und Entwicklung des Raumes auf Bundes- und Landesebene unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange. Für Projektentwickler relevant, da sie den übergeordneten Rahmen für bauliche Nutzung vorgibt.

Rechtsgrundlagen

Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG), Landesplanungsgesetze der Länder. Verhältnis zur Bauleitplanung: Raumordnung ist übergeordnet, Gemeinden müssen sich anpassen. Ziele der Raumordnung sind bindend.

Planungsebenen

Bundesebene: Raumordnungsgesetz als Rahmen, Leitbilder der Raumentwicklung. Landesebene: Landesentwicklungspläne mit Zielen und Grundsätzen. Regionalebene: Regionalpläne als Konkretisierung mit detaillierten Festlegungen.

Instrumente

Zentrale-Orte-Konzept: Hierarchie mit Ober-, Mittel- und Grundzentren, Bündelung von Einrichtungen. Achsenkonzept: Entwicklungsachsen zwischen Zentren für Infrastruktur. Gebietsausweisungen: Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für bestimmte Nutzungen.

Festlegungen für Immobilien

Siedlungsentwicklung: Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Begrenzung der Flächeninanspruchnahme. Freiraumschutz: Vorranggebiete für Natur, Regionaler Grünzug. Einzelhandelssteuerung: Konzentrationsgebot auf Zentren.

Auswirkungen auf Projekte

Raumordnung als früher Prüfschritt vor Grundstückskauf. Ziele können Vorhaben verhindern. Raumbedeutsame Vorhaben erfordern Raumordnungsverfahren mit Prüfung durch Landesbehörde.

Siehe auch: Bauleitplanung , Bebauungsplan , Flächennutzungsplan

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.