Rangbescheinigung ist eine notarielle Bescheinigung, die den Rang einer Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch bestätigt. Sie wird bei Umschuldungen, Refinanzierungen oder Rangrücktritten benötigt, um die Reihenfolge der Gläubigerrechte zu dokumentieren.
Bedeutung des Ranges
Der Rang bestimmt die Reihenfolge bei Zwangsversteigerung: Erstrangige Grundschuld wird zuerst bedient, zweitrangige erhält Restbetrag, nachrangige haben hohes Ausfallrisiko bei niedrigem Erlös.
Anwendungsfälle
Typische Situationen: Umschuldung bei Bankwechsel, Anschlussfinanzierung mit neuer Bank, Rangrücktritt zwischen Gläubigern, zusätzliche Finanzierung, Teilabtretung einer Grundschuld auf mehrere Gläubiger.
Inhalt der Bescheinigung
Pflichtangaben: Grundbuchdaten mit Blatt und Abteilung III, Betrag und Bezeichnung der Grundschuld, aktueller Rangplatz, vorrangige oder nachrangige Belastungen, Bestätigung der Unversehrtheit des Ranges, Datum und notarielle Beglaubigung.
Ausstellung und Kosten
Ablauf: Eigentümer oder Bank beauftragt Notar, dieser prüft Grundbuch und erstellt beglaubigte Bescheinigung. Kosten: Notargebühren circa 50-150 Euro, Grundbuchauszug 10-20 Euro. Bearbeitungszeit: 1-2 Wochen.
Rangrücktritt
Vorrangige Grundschuld tritt im Rang zurück, nachrangige rückt vor. Notwendig bei Umschuldung zur Sicherung der neuen Bank. Erfordert Zustimmung des vorrangigen Gläubigers. Kosten circa 0,2-0,3 Prozent des Grundschuldbetrags.
Siehe auch: Grundschuld , Grundbuch , Umschuldung