Traufhöhe bezeichnet den vertikalen Abstand zwischen Geländeoberfläche und Oberkante der Außenwand am Dachansatz. Zentraler Parameter im Bauplanungsrecht, oft in Bebauungsplänen als Höhenbegrenzung festgelegt. Bestimmt Gebäudehöhe, realisierbares Raumvolumen und mögliche Geschosszahl.
Festsetzung
Als absolute Höhe: z.B. "maximal 7 m über Gelände". Als Höhenbereich: z.B. "zwischen 6-8 m" für Flexibilität. Als Bezug zu Höhennull: bei Hanggrundstücken. In Kombination mit Firsthöhe zur Begrenzung der Dachneigung. Die Festsetzungen dienen städtebaulicher Ordnung und Nachbarschutz vor Verschattung.
Messung
Bezugspunkt: natürliches Gelände vor Baubeginn oder festgelegtes Höhenniveau im B-Plan. Messpunkt oben: Schnittpunkt Außenwand mit Dachhaut (nicht Dachüberstand oder Regenrinne). Bei Flachdach gilt Attikakante als Traufpunkt. Genaue Messmethode ist in Landesbauordnung oder B-Plan definiert.
Einfluss auf Planung
Bei 2,5-3 m Geschosshöhe erlaubt 6 m Traufhöhe etwa 2 Vollgeschosse, 9 m etwa 3 Vollgeschosse. Niedrige Traufhöhe begünstigt flache Dächer, hohe erlaubt steile Dächer mit großem Dachraum. Optimierung durch Geschosshöhenreduktion, clevere Dachformwahl, Staffelgeschosse oder Dachgauben.
Abweichungen
Befreiungen möglich bei städtebaulich vertretbaren Gründen und ohne unzumutbare Nachbarbeeinträchtigung. Bestandsschutz bei Altbauten, die vor B-Plan errichtet wurden. Bei Streitigkeiten: Vermessung durch öffentlich bestellten Vermesser, ggf. Verwaltungsgericht.
Wirtschaftliche Bedeutung
Höhere Traufhöhe ermöglicht mehr Geschossfläche und höhere Verkaufserlöse. Baugrundstücke mit höherer zulässiger Traufhöhe sind wertvoller. Eine um 1 m höhere Traufhöhe kann zusätzliches Geschoss ermöglichen und Projektrendite erheblich steigern.
Siehe auch: Bebauungsplan , Firsthöhe , Dachgeschoss