Treuhand ist die treuhänderische Verwaltung von Vermögen durch einen Treuhänder im Interesse des Treugebers. Bei Immobiliengeschäften übernimmt meist der Notar diese Funktion: verwahrt Kaufpreis auf Anderkonto bis Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind, schützt beide Parteien vor finanziellen Risiken.
Treuhand beim Immobilienkauf
Käufer überweist auf Notaranderkonto nach Auflassungsvormerkung. Notar prüft Auszahlungsvoraussetzungen (Löschungsbewilligungen, Vorkaufsrechtsverzichte). Auszahlung an Verkäufer erst wenn alle Bedingungen erfüllt. Notar neutral und unabhängig, Verwaltung getrennt von eigenem Vermögen, Haftung bei Pflichtverletzung.
Weitere Treuhandformen
Grundstückstreuhand: Treuhänder im Grundbuch eingetragen, wirtschaftlicher Eigentümer ist Treugeber (bei komplexen Gesellschafts- oder Erbengemeinschaftsstrukturen). Miettreuhand: Verwalter sammelt Mieten der WEG, zahlt Betriebskosten. Baukostentreuhand: Freigabe von Zahlungen nur für abgenommene Bauleistungen.
Rechtliche Grundlagen
Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten. BGB als Grundlage, Bundesnotarordnung für Notare. Notar-Treuhand unterliegt strengster Überwachung: Pflicht zu getrennten Konten, Buchführung, Berufshaftpflicht. Überwachung durch Notarkammer mit regelmäßigen Prüfungen.
Kosten
Notar-Treuhand: keine separate Gebühr, Teil der Notarkosten nach GNotKG. Andere Treuhänder: Vergütung individuell (Pauschale, Prozentsatz oder Stundensatz). Zinsen auf Treuhandkonto stehen dem Treugeber zu.
Sicherheit
Insolvenzschutz: Treuhandvermögen getrennt vom Treuhändervermögen, Aussonderungsrecht bei Insolvenz. Anderkonten unterliegen gesetzlicher Einlagensicherung. Bei Notaren extrem geringes Missbrauchsrisiko durch strenge Überwachung und Haftpflichtversicherung.
Siehe auch: Anderkonto , Notar , Kaufpreiszahlung