Treuhänder bezeichnet eine Person, die aufgrund eines Treuhandvertrags Vermögenswerte im eigenen Namen aber für fremde Rechnung verwaltet. Bei Immobilientransaktionen gewährleistet der Treuhänder (meist Notar oder Rechtsanwalt) die sichere Kaufpreisabwicklung und schützt beide Parteien.
Arten der Treuhand
Fiduziarische Treuhand: Vollrechtsübertragung auf Treuhänder, weitgehende Verfügungsmacht, klassische Form. Ermächtigungstreuhand: Treugeber bleibt Inhaber, Treuhänder nur ermächtigt, sicherere Gestaltung. Verwaltungstreuhand: laufende Verwaltung (Miet-, Fondsverwaltung). Abwicklungstreuhand: für bestimmten Zweck wie Kaufpreisabwicklung, zeitlich begrenzt.
Treuhänder bei Immobilien
Notar als Treuhänder: gesetzliche Verwahrungspflicht, Kaufpreis über Notaranderkonto, neutraler Dritter, Auszahlung nach Erfüllung aller Bedingungen. Rechtsanwalt als Treuhänder: alternative Abwicklung über Anwaltsanderkonto. Bei Bauträgergeschäften: MaBV-konforme Abwicklung, Freigabe nach Baufortschritt.
Pflichten
Interessenwahrungspflicht: Handeln im Interesse des Treugebers, keine Eigeninteressen. Weisungsgebundenheit: Bindung an Anweisungen. Rechenschaftspflicht: Information, Abrechnung, Transparenz. Herausgabepflicht: Rückgabe des Treuguts bei Beendigung. Verschwiegenheitspflicht: keine Weitergabe an Dritte.
Haftung und Sicherheit
Vertragliche Haftung für Pflichtverletzung, Schadensersatz bei Verschulden. Notare und Anwälte haben Pflichtversicherung (Berufshaftpflicht). Treuhandvermögen gehört bei Treuhänder-Insolvenz nicht zur Masse (Aussonderungsrecht). Nachweis der Treuhand durch Dokumentation wichtig.
Beendigung
Durch Zweckerfüllung (automatisch bei Kaufpreisabwicklung), Kündigung (ordentlich oder außerordentlich), Zeitablauf bei befristeter Treuhand. Abrechnung und Herausgabe des Treuguts bei Beendigung.
Siehe auch: Treuhandkonto , Notaranderkonto , Kaufvertrag