Trennwand bezeichnet eine Innenwand ausschließlich zur räumlichen Gliederung ohne tragende Funktion. Kann ohne statische Nachweise versetzt oder entfernt werden, sofern Brand- und Schallschutzanforderungen beachtet werden. Ermöglicht Flexibilität bei Raumnutzung, erleichtert Grundrissanpassungen und spart Kosten bei Modernisierungen.
Materialien
Gipskartonwände: leicht, schnell errichtet, kostengünstig, leicht versetzbar, aber begrenzter Schallschutz und geringere Tragfähigkeit für Lasten. Porenbetonwände: guter Schall- und Brandschutz, höhere Tragfähigkeit, aber aufwendiger zu errichten und entfernen. Ziegelwände: hervorragender Schall-/Brandschutz, sehr langlebig, aber hohes Gewicht und teurer.
Schall- und Brandschutz
Schallschutz: innerhalb Wohnung 30-35 dB, zwischen Wohnungen 53-55 dB nach DIN 4109. Verbesserung durch dickere Wände, zweischalige Konstruktionen, Dämmstoffeinlagen. Brandschutz: zwischen Wohnungen meist F90 erforderlich, Durchdringungen brandschutztechnisch abschotten. Türen in Brandschutzwänden als Brandschutztüren.
Rechtliche Zuordnung in WEG
Trennwände innerhalb der Wohnung meist Sondereigentum, vom Eigentümer veränderbar. Trennwände zwischen Wohnungen je nach Teilungserklärung Sonder- oder Gemeinschaftseigentum. Veränderungen an gemeinsamen Wänden erfordern Abstimmung beider Eigentümer oder Beschluss der Gemeinschaft. Teilungserklärung vor Umbau prüfen.
Umbau
Prüfung erforderlich: ob Wand nichttragend ist, Schallschutz zum Nachbarn eingehalten wird, Brandschutz gewährleistet bleibt, Leitungen berücksichtigt werden. Kosten: Rückbau 20-40 Euro/qm, Neubau Gipskarton 40-80 Euro/qm einfach, 80-150 Euro mit Schallschutz. In Mietwohnungen Vermieter-Genehmigung erforderlich.
Genehmigungspflicht
Meist keine Baugenehmigung für reine Trennwandänderungen ohne statische Relevanz. Ausnahmen: denkmalgeschützte Gebäude, Nutzungsänderungen, Änderung der Wohnungsanzahl. In Mietwohnungen ist Vermieter-Zustimmung Pflicht, oft mit Rückbauverpflichtung bei Auszug.
Siehe auch: Tragwerk , Schallschutz , Brandschutz