Übergabeprotokoll bezeichnet ein schriftliches Dokument, das den Zustand einer Immobilie bei der Übergabe vom Verkäufer an den Käufer oder vom Vermieter an den Mieter detailliert festhält. Es dient als Beweismittel für spätere Streitigkeiten über Mängel und Schäden.
Beim Immobilienkauf
Erstellung bei Schlüsselübergabe nach Kaufpreiszahlung. Inhalt: Zustand der Immobilie, sichtbare Mängel, Vollständigkeit der Ausstattung, Zählerstände (Strom, Wasser, Gas), übergebene Schlüssel und Unterlagen. Mängel mit Fotos dokumentieren, beide Parteien unterschreiben.
Bei Vermietung
Einzugsprotokoll: Zustand bei Mietbeginn, Grundlage für Rückgabe. Auszugsprotokoll: Vergleich mit Einzugsprotokoll, Feststellung von Schäden über normale Abnutzung. Kautionsrelevant: Einbehalt nur für dokumentierte Schäden möglich. Schönheitsreparaturen: Renovierungszustand festhalten.
Inhaltliche Bestandteile
Objektdaten (Adresse, Parteien, Datum), raumweise Erfassung (Böden, Wände, Fenster, Türen, Sanitär, Heizung), technische Anlagen, Außenanlagen, Zählerstände mit Zählernummern, Schlüsselübergabe mit Anzahl und Art.
Erstellung
Gemeinsame Begehung beider Parteien, systematisch Raum für Raum, Checkliste oder Formular nutzen. Fotodokumentation als Ergänzung. Beide Parteien unterschreiben, jeder erhält eine Ausfertigung. Mängel objektiv beschreiben ohne Schuldzuweisung.
Praktische Tipps
Ausreichend Zeit einplanen, gründliche Begehung, bei Tageslicht. Nicht unterschreiben bei Unstimmigkeiten, eigene Fotos machen. Bei Vermietung: Protokoll verlangen, auch wenn Vermieter keines anbietet. Kopie sicher aufbewahren für spätere Nachweise.
Siehe auch: Mietvertrag , Kaution , Gewährleistung