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Immobilien-ABC

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Bestätigung des Finanzamts dass keine Steuerschulden der Eigentumsübertragung entgegenstehen

Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass aus steuerlicher Sicht keine Bedenken gegen die Eigentumsübertragung bestehen. Ohne diese Bescheinigung kann keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen - sie ist nach § 22 GrEStG Pflicht.

Voraussetzungen

Grunderwerbsteuer muss gezahlt oder festgesetzt sein. Kaufvertrag notariell beurkundet. Keine steuerlichen Rückstände des Verkäufers bezogen auf das Grundstück. Angaben im Kaufvertrag vollständig und korrekt. Ausnahmen: Erbschaft (keine GrESt), Schenkung unter Ehegatten.

Ablauf

Notar meldet Vorgang automatisch an Finanzamt. Käufer erhält Steuerbescheid (4-8 Wochen nach Beurkundung). Zahlung der Grunderwerbsteuer (4 Wochen Frist). Bescheinigung wird erteilt (2-4 Wochen nach Zahlung). Grundbuchamt kann dann umschreiben.

Bearbeitungszeiten

Normalfall: 4-12 Wochen nach Beurkundung. Bei komplexen Sachverhalten: 3-6 Monate. Beschleunigung durch sofortige Steuerzahlung und vollständige Unterlagen. Gesamtdauer bis Grundbucheintrag: 3-6 Monate bei reibungslosem Verlauf.

Verzögerungen

Häufige Ursachen: unvollständige Unterlagen, Rückfragen zu Kaufpreisangaben, Überlastung der Behörde, Steuerrückstände des Verkäufers. Verweigerung droht bei Steuerhinterziehungsverdacht oder Schwarzgeldverdacht. Ohne Bescheinigung: Käufer zahlt Kaufpreis, wird aber nicht Eigentümer.

Kosten

Grunderwerbsteuer: 3,5% (Bayern, Sachsen) bis 6,5% (NRW, Brandenburg u.a.) des Kaufpreises. Bescheinigung selbst kostenlos. Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung: 1% pro Monat.

Siehe auch: Grunderwerbsteuer , Grundbuch , Kaufvertrag

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