Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine amtliche Bescheinigung des Finanzamts, die bestätigt, dass aus steuerlicher Sicht keine Bedenken gegen die Eigentumsübertragung bestehen. Ohne diese Bescheinigung kann keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgen - sie ist nach § 22 GrEStG Pflicht.
Voraussetzungen
Grunderwerbsteuer muss gezahlt oder festgesetzt sein. Kaufvertrag notariell beurkundet. Keine steuerlichen Rückstände des Verkäufers bezogen auf das Grundstück. Angaben im Kaufvertrag vollständig und korrekt. Ausnahmen: Erbschaft (keine GrESt), Schenkung unter Ehegatten.
Ablauf
Notar meldet Vorgang automatisch an Finanzamt. Käufer erhält Steuerbescheid (4-8 Wochen nach Beurkundung). Zahlung der Grunderwerbsteuer (4 Wochen Frist). Bescheinigung wird erteilt (2-4 Wochen nach Zahlung). Grundbuchamt kann dann umschreiben.
Bearbeitungszeiten
Normalfall: 4-12 Wochen nach Beurkundung. Bei komplexen Sachverhalten: 3-6 Monate. Beschleunigung durch sofortige Steuerzahlung und vollständige Unterlagen. Gesamtdauer bis Grundbucheintrag: 3-6 Monate bei reibungslosem Verlauf.
Verzögerungen
Häufige Ursachen: unvollständige Unterlagen, Rückfragen zu Kaufpreisangaben, Überlastung der Behörde, Steuerrückstände des Verkäufers. Verweigerung droht bei Steuerhinterziehungsverdacht oder Schwarzgeldverdacht. Ohne Bescheinigung: Käufer zahlt Kaufpreis, wird aber nicht Eigentümer.
Kosten
Grunderwerbsteuer: 3,5% (Bayern, Sachsen) bis 6,5% (NRW, Brandenburg u.a.) des Kaufpreises. Bescheinigung selbst kostenlos. Säumniszuschläge bei verspäteter Zahlung: 1% pro Monat.
Siehe auch: Grunderwerbsteuer , Grundbuch , Kaufvertrag