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Immobilien-ABC

Unterbau

Tragende Konstruktion unterhalb des Erdgeschosses bestehend aus Gründung und Kellergeschoss

Unterbau bezeichnet den untersten Teil eines Gebäudes, der die Lasten aus dem Oberbau aufnimmt und in den Baugrund ableitet. Er besteht aus Fundament, Bodenplatte und ggf. Kellergeschoss. Seine Qualität ist entscheidend für Standsicherheit und Langlebigkeit der Immobilie.

Bestandteile

Fundament: Unterste Tragschicht (Streifen-, Platten- oder Einzelfundamente), frostsicher gegründet. Bodenplatte: Horizontale Tragplatte, lastverteilend, gegen Feuchtigkeit geschützt. Kellergeschoss: Nutzbarer Raum mit tragenden Kellerwänden (Beton oder Mauerwerk) und Kellerdecke.

Gründungsarten

Flachgründung: Bei tragfähigem Baugrund, Streifenfundament üblich, kostengünstiger. Tiefgründung: Bei nicht tragfähigem Obergrund, Pfahlgründung, aufwendiger und teurer. Plattenfundament: Bei weichem Boden, großflächige Lastverteilung.

Abdichtung und Wärmeschutz

Abdichtung nach DIN 18533: Gegen Bodenfeuchtigkeit bituminöse Beschichtung, gegen drückendes Wasser weiße Wanne (WU-Beton) oder schwarze Wanne (Bitumen). Horizontalsperre gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Perimeterdämmung außen (XPS), GEG-Anforderungen einhalten.

Kosten

Erheblicher Baukostenanteil: 10-20% (bei Keller mehr). Kostentreiber: Bodenverhältnisse, Grundwasser, Hanglage, Abdichtungsanforderungen, Dämmstandard. Bodengutachten vor Planung empfohlen zur Risikobewertung.

Mängel und Schäden

Feuchtigkeitsschäden: Undichte Abdichtung, aufsteigende Feuchtigkeit, Schimmel. Setzungsschäden: Ungleichmäßige Setzungen, Risse. Wärmebrücken: Tauwasser, Energieverlust. Sanierung oft aufwendig, Qualität bei Neubau entscheidend.

Siehe auch: Fundament , Bodenplatte , Keller

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