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Immobilien-ABC

Wohnflächenberechnung

Ermittlung der anrechenbaren Wohnfläche nach gesetzlichen Vorschriften

Wohnflächenberechnung ist die Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277. Bestimmt Miethöhe, Nebenkostenverteilung, Wohngeldberechtigung. Falsche Angaben können zu Mietminderung führen.

WoFlV-Regeln

Volle Anrechnung (100%): Räume mit ≥2m lichter Höhe - Wohn-, Schlafräume, Küche, Bad. Halbe Anrechnung (50%): 1-2m lichte Höhe (Dachschrägen). Balkone/Terrassen: 25-50% je nach Nutzbarkeit. Wintergärten: Unbeheizt 50%, beheizt 100%. Nicht anrechenbar: Keller, Garagen, Dachboden ohne Ausbau, unter 1m Höhe.

Messverfahren

Lichte Maße: Von Wand zu Wand, Oberkante Fußboden. Dachschrägen: In Zonen aufteilen (<1m = 0%, 1-2m = 50%, >2m = 100%). Nischen ab 1m Höhe anrechenbar, Vorsprünge >0,1m² und >1,5m hoch abziehen. Einbaumöbel nicht abziehen.

Rechtsfolgen bei Abweichung

Über 10% Abweichung: Mietminderung möglich (ab erstem Tag, rückwirkend teils). Arglistige Täuschung: Anfechtung des Mietvertrags (§ 123 BGB). Schadensersatz: Bei vorsätzlicher Falschangabe. Unter 10%: Meist unbeachtlich (Bagatellgrenze).

Sonderräume

Maisonette: Beide Ebenen zusammen, Treppen nicht anrechnen. Galerieebenen: Nach Höhe (50% bei 1-2m). Abstellräume: Innerhalb der Wohnung voll, außerhalb nicht. Dachterrassen: Wie Balkone 25-50%.

Tipps

Vermieter: Vor Vermietung korrekt ermitteln, dokumentieren. Mieter: Bei Verdacht nachprüfen, eigene Messung oder Sachverständiger. Bei Kauf: Exposé-Angaben kritisch prüfen (oft ungenau).

Siehe auch: Wohnfläche , Mietminderung , Nutzfläche

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