Wohnflächenberechnung ist die Ermittlung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277. Bestimmt Miethöhe, Nebenkostenverteilung, Wohngeldberechtigung. Falsche Angaben können zu Mietminderung führen.
WoFlV-Regeln
Volle Anrechnung (100%): Räume mit ≥2m lichter Höhe - Wohn-, Schlafräume, Küche, Bad. Halbe Anrechnung (50%): 1-2m lichte Höhe (Dachschrägen). Balkone/Terrassen: 25-50% je nach Nutzbarkeit. Wintergärten: Unbeheizt 50%, beheizt 100%. Nicht anrechenbar: Keller, Garagen, Dachboden ohne Ausbau, unter 1m Höhe.
Messverfahren
Lichte Maße: Von Wand zu Wand, Oberkante Fußboden. Dachschrägen: In Zonen aufteilen (<1m = 0%, 1-2m = 50%, >2m = 100%). Nischen ab 1m Höhe anrechenbar, Vorsprünge >0,1m² und >1,5m hoch abziehen. Einbaumöbel nicht abziehen.
Rechtsfolgen bei Abweichung
Über 10% Abweichung: Mietminderung möglich (ab erstem Tag, rückwirkend teils). Arglistige Täuschung: Anfechtung des Mietvertrags (§ 123 BGB). Schadensersatz: Bei vorsätzlicher Falschangabe. Unter 10%: Meist unbeachtlich (Bagatellgrenze).
Sonderräume
Maisonette: Beide Ebenen zusammen, Treppen nicht anrechnen. Galerieebenen: Nach Höhe (50% bei 1-2m). Abstellräume: Innerhalb der Wohnung voll, außerhalb nicht. Dachterrassen: Wie Balkone 25-50%.
Tipps
Vermieter: Vor Vermietung korrekt ermitteln, dokumentieren. Mieter: Bei Verdacht nachprüfen, eigene Messung oder Sachverständiger. Bei Kauf: Exposé-Angaben kritisch prüfen (oft ungenau).
Siehe auch: Wohnfläche , Mietminderung , Nutzfläche