Wohngeld ist eine Sozialleistung des Staates zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens für Haushalte mit geringem Einkommen. Für Mieter, Vermieter und Sozialämter ist Wohngeld relevant, da es Wohnkosten bezuschusst, soziale Durchmischung fördert und Mietausfallrisiken mindert.
Anspruchsvoraussetzungen
Einkommensgrenze richtet sich nach Haushaltsgröße gestaffelt, Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder zählt, Freibeträge für Kinder und Behinderte, Höchsteinkommen etwa 1000 bis 1400 Euro für Einpersonenhaushalt sowie Mietstufe der Gemeinde beeinflusst Grenze. Wohnraum muss Hauptwohnsitz sein, angemessene Größe nicht überschreiten, in Deutschland belegen sowie selbst genutzt nicht untervermietet.
Höhe und Berechnung
Berechnung nach Formel berücksichtigt Haushaltsgröße Anzahl Personen, Gesamteinkommen aller Mitglieder, Miete oder Belastung maximal bis Höchstbetrag sowie Mietstufe der Gemeinde I bis VII. Mietstufen klassifizieren Mietpreisniveau der Gemeinde, Stufe I niedrigstes Niveau ländlich, Stufe VII höchstes Niveau Großstädte München, Frankfurt sowie Anpassung alle zwei Jahre nach Mietentwicklung. Höchstbeträge für Miete begrenzen zuschussfähige Miete, etwa 400 bis 800 Euro für Zweipersonenhaushalt je nach Mietstufe, darüber hinausgehende Miete nicht bezuschusst sowie Tabellen im Wohngeldgesetz.
Antragstellung
Zuständigkeit liegt bei Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, Landratsamt in Landkreisen sowie online oder persönlich. Erforderliche Unterlagen sind Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder letzte 12 Monate, Mietvertrag oder Belastungsnachweis bei Eigentum, Personalausweise aller Antragsteller, Meldebescheinigung bei Bedarf sowie Nachweise über Freibeträge Schwerbehinderung, Kinder. Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 12 Wochen, rückwirkend ab Antragsmonat, Bewilligung für 12 Monate meist sowie Wiederholungsantrag vor Ablauf stellen.
Siehe auch: Miete , Sozialwohnung , Nebenkosten