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Immobilien-ABC

Wohnungseigentümergemeinschaft

Rechtliche Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus nach WEG

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist die Gesamtheit aller Wohnungs- und Teileigentümer eines Gebäudes, die gemeinsam über das Gemeinschaftseigentum entscheiden und Kosten tragen. Seit WEG-Reform 2020 teilrechtsfähig (kann klagen und verklagt werden).

Entstehung und Mitgliedschaft

Entsteht durch Teilungserklärung und Grundbucheintragung. Mit Erwerb automatische Mitgliedschaft (Zwangsgemeinschaft), Austritt nur durch Veräußerung. Eigentum teilt sich in Sondereigentum (Wohnung) und Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

Organe

Eigentümerversammlung: Oberstes Beschlussorgan, alle stimmberechtigt, ordentlich jährlich. Verwalter: Führt Geschäfte, vertritt WEG, setzt Beschlüsse um, max. 5 Jahre Bestellung. Verwaltungsbeirat: Fakultatives Kontrollorgan (3-7 Mitglieder), unterstützt/überwacht Verwalter.

Beschlussfassung

Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen (§ 25 WEG). Einfache Mehrheit bei Verwaltungsangelegenheiten. Bauliche Veränderungen seit Reform 2020 erleichtert. Anfechtung: 1 Monat Frist, Landgericht. Protokollierung erforderlich.

Kosten

Hausgeld: Monatliche Vorauszahlung nach Wirtschaftsplan. Verteilung: Nach Miteigentumsanteilen (abweichend vereinbar). Instandhaltungsrücklage: Pflicht (0,8-1,5 €/m² monatlich). Bei Zahlungsverzug: Privilegierte Forderung, Zwangsvollstreckung möglich.

WEG-Reform 2020

Teilrechtsfähigkeit der WEG. Erleichterte Modernisierung (einfache Mehrheit). Anspruch auf Barrierefreiheit und E-Ladeinfrastruktur. Digitale Versammlungen möglich.

Siehe auch: Teilungserklärung , Gemeinschaftseigentum , Verwalter

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