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Immobilien-ABC

Zession

Abtretung einer Forderung an einen Dritten zur Sicherung oder Befriedigung von Ansprüchen

Zession ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung vom bisherigen Gläubiger Zedent an einen neuen Gläubiger Zessionar ohne Zustimmung des Schuldners. Für Kreditnehmer, Bauträger und Banken ist die Zession zentral, da sie Sicherheit für Finanzierungen schafft, Forderungsverkäufe ermöglicht und bei Immobilienprojekten Vorfinanzierung sichert.

Rechtliche Grundlagen

Geregelt in Paragraph 398 bis 413 BGB ist Abtretungsvertrag zwischen Zedent und Zessionar ausreichend Formfreiheit Schriftform empfohlen, keine Zustimmung des Schuldners erforderlich nur Mitteilung, Forderung geht mit allen Sicherheiten über etwa Bürgschaften, Schuldner kann Einwendungen gegen Zessionar geltend machen die er gegen Zedenten hatte sowie Abtretungsverbot im ursprünglichen Vertrag ist wirksam Zession dann ausgeschlossen.

Sicherungszession

Zweck ist Sicherheit für Kredite statt Grundschuld bei beweglichen Sachen, Bauträger tritt künftige Kaufpreisforderungen an Bank ab, Bank erhält Zugriff auf Forderungen wenn Kredit nicht bedient wird, Übersicherung vermeiden Zession nur bis Kredithöhe sowie häufig bei Bauträgerprojekten zur Vorfinanzierung. Treuhandvereinbarung regelt dass Bank Forderungen nur bei Zahlungsausfall einzieht, laufende Zahlungen gehen zunächst an Bauträger zur Projektfinanzierung, Rückzession nach Kreditrückzahlung Forderungen gehen zurück an Bauträger sowie Kontrolle durch Bank über Mittelverwendung möglich.

Globalzession

Alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen werden abgetreten, typisch bei Firmenfinanzierungen und Unternehmenskrediten, Bank erhält Zugriff auf gesamten Forderungsbestand des Unternehmens, Einziehungsermächtigung für Kreditnehmer solange Vertrag erfüllt wird sowie bei Zahlungsausfall Offenlegung der Zession und direkte Einziehung durch Bank. Risiken umfassen Übersicherung Bank hat mehr Sicherheiten als Kreditvolumen, Einschränkung der unternehmerischen Flexibilität, Geschäftspartner erfahren bei Offenlegung von finanziellen Problemen sowie Insolvenznähe Anfechtung der Zession möglich.

Abtretung in der Baufinanzierung

Abtretung von Versicherungsansprüchen etwa Gebäudeversicherung an finanzierende Bank, bei Brand oder Schaden zahlt Versicherung an Bank nicht an Eigentümer, Bank verwendet Geld für Wiederaufbau oder Kreditrückzahlung sowie Absicherung des Beleihungswertes. Bauherrenmodell und Forderungsverkauf: Bauträger verkauft künftige Kaufpreisforderungen an Finanzinstitut Factoring, erhält sofort Liquidität für Bauausführung etwa 80 bis 90 Prozent, Käufer zahlt Kaufpreis an Zessionar Bank statt an Bauträger sowie rechtliche Absicherung durch Grundbucheintragung.

Verbraucher und Zession

Mietforderungen können an Inkassounternehmen abgetreten werden, Mieter muss an Zessionar zahlen nach Mitteilung der Zession, Einwendungen gegen Vermieter bleiben bestehend etwa Mietminderung, unseriöse Zessionare Inkassounternehmen mit aggressiven Methoden sowie Mieter sollte Legitimation prüfen Abtretungsurkunde verlangen. Kreditforderungen bei Verkauf von Krediten an andere Banken Kreditportfolio, Schuldner muss über Zession informiert werden Paragraph 409 BGB, Leistung an alten Gläubiger ohne Kenntnis schuldbefreiend, Konditionen des Kreditvertrags bleiben unverändert sowie Recht auf Sondertilgung und Kündigung bestehen fort.

Siehe auch: Factoring , Sicherungsübereignung , Grundschuld

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