Zinsbindung (Sollzinsbindung) ist die vertragliche Festlegung des Darlehenszinssatzes für eine bestimmte Laufzeit. Schafft Planungssicherheit, schützt vor steigenden Zinsen, hält monatliche Raten konstant.
Übliche Fristen
5 Jahre: Niedrigster Zins, Risiko bei Zinsanstieg. 10 Jahre: Standard, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB). 15 Jahre: Aufschlag 0,1-0,3%, hohe Sicherheit, wenig Flexibilität. Bei niedrigem Zinsniveau: Lange Bindung sichern. Bei hohem Niveau: Kurze Bindung bevorzugen.
Anschlussfinanzierung
Restschuld am Ende: Bei 2% Tilgung und 10 Jahren noch ca. 70-80% offen. Optionen: Prolongation (gleiche Bank, einfach), Umschuldung (andere Bank, ggf. bessere Konditionen, Kosten 0,2-0,5%), Forward-Darlehen (bis 5 Jahre im Voraus sichern).
Sonderkündigungsrecht § 489 BGB
Nach 10 Jahren Zinsbindung: Jederzeit kündbar mit 6 Monaten Frist, keine Vorfälligkeitsentschädigung. Gilt auch bei längerer Bindung (15/20 Jahre). Frist beginnt mit vollständiger Darlehensauszahlung.
Strategien
Splitting: Darlehen in Tranchen mit unterschiedlicher Bindung. Volltilgerdarlehen: Komplette Tilgung während Zinsbindung, keine Anschlussfinanzierung nötig. Zinscap: Variable Verzinsung mit Obergrenze.
Siehe auch: Anschlussfinanzierung , Forward-Darlehen , Zins