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Immobilien-ABC

Zinsbindung

Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist

Zinsbindung (Sollzinsbindung) ist die vertragliche Festlegung des Darlehenszinssatzes für eine bestimmte Laufzeit. Schafft Planungssicherheit, schützt vor steigenden Zinsen, hält monatliche Raten konstant.

Übliche Fristen

5 Jahre: Niedrigster Zins, Risiko bei Zinsanstieg. 10 Jahre: Standard, gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB). 15 Jahre: Aufschlag 0,1-0,3%, hohe Sicherheit, wenig Flexibilität. Bei niedrigem Zinsniveau: Lange Bindung sichern. Bei hohem Niveau: Kurze Bindung bevorzugen.

Anschlussfinanzierung

Restschuld am Ende: Bei 2% Tilgung und 10 Jahren noch ca. 70-80% offen. Optionen: Prolongation (gleiche Bank, einfach), Umschuldung (andere Bank, ggf. bessere Konditionen, Kosten 0,2-0,5%), Forward-Darlehen (bis 5 Jahre im Voraus sichern).

Sonderkündigungsrecht § 489 BGB

Nach 10 Jahren Zinsbindung: Jederzeit kündbar mit 6 Monaten Frist, keine Vorfälligkeitsentschädigung. Gilt auch bei längerer Bindung (15/20 Jahre). Frist beginnt mit vollständiger Darlehensauszahlung.

Strategien

Splitting: Darlehen in Tranchen mit unterschiedlicher Bindung. Volltilgerdarlehen: Komplette Tilgung während Zinsbindung, keine Anschlussfinanzierung nötig. Zinscap: Variable Verzinsung mit Obergrenze.

Siehe auch: Anschlussfinanzierung , Forward-Darlehen , Zins

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