Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Zusatzsicherheiten

Ergänzende Sicherungsmittel neben der Grundschuld zur Absicherung von Immobiliendarlehen

Zusatzsicherheiten sind ergänzende Sicherheiten neben der Grundschuld: Bürgschaften, Lebensversicherungsabtretung, Lohn-/Gehaltsabtretung, Sicherungsübereignung oder weitere Grundschulden. Ermöglichen Kreditvergabe oder verbesserte Konditionen, schaffen aber zusätzliche Verpflichtungen.

Arten

Bürgschaft: Persönliche Haftung eines Dritten (§ 765 ff BGB), selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft. Lebensversicherung: Abtretung der Ansprüche, im Todesfall Tilgung. Bausparvertrag: Abtretung für Anschlussfinanzierung. Kreuzbesicherung: Grundschulden auf weiteren Immobilien.

Wann verlangt?

Bei <20% Eigenkapital, geringem Einkommen, Selbstständigkeit, jungen Kreditnehmern, Beleihungsauslauf >80%. Bürgschaft durch Eltern bei jungen Käufern üblich.

Bürgschaft im Detail

Selbstschuldnerisch: Bank kann direkt Bürgen in Anspruch nehmen. Höchstbetragsbürgschaft: Begrenzt auf bestimmte Summe. Schriftform zwingend (§ 766 BGB). Sittenwidrigkeit bei krassem Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit. Nach 10 Jahren oft Freigabe bei Tilgungsfortschritt möglich.

Vor- und Nachteile

Vorteile: Finanzierung wird möglich, ggf. bessere Konditionen. Nachteile: Zusätzliche Verpflichtungen, Haftungsrisiko für Dritte (Bürge), eingeschränkte Verfügbarkeit der Vermögenswerte, Flexibilitätsverlust.

Freigabe

Bei Tilgungsfortschritt (Beleihungsauslauf <60%), Wertsteigerung der Immobilie, oder bei Umschuldung/Bankwechsel beantragen.

Siehe auch: Bürgschaft , Grundschuld , Sicherheiten

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.