Zusatzsicherheiten sind ergänzende Sicherheiten neben der Grundschuld: Bürgschaften, Lebensversicherungsabtretung, Lohn-/Gehaltsabtretung, Sicherungsübereignung oder weitere Grundschulden. Ermöglichen Kreditvergabe oder verbesserte Konditionen, schaffen aber zusätzliche Verpflichtungen.
Arten
Bürgschaft: Persönliche Haftung eines Dritten (§ 765 ff BGB), selbstschuldnerisch oder Ausfallbürgschaft. Lebensversicherung: Abtretung der Ansprüche, im Todesfall Tilgung. Bausparvertrag: Abtretung für Anschlussfinanzierung. Kreuzbesicherung: Grundschulden auf weiteren Immobilien.
Wann verlangt?
Bei <20% Eigenkapital, geringem Einkommen, Selbstständigkeit, jungen Kreditnehmern, Beleihungsauslauf >80%. Bürgschaft durch Eltern bei jungen Käufern üblich.
Bürgschaft im Detail
Selbstschuldnerisch: Bank kann direkt Bürgen in Anspruch nehmen. Höchstbetragsbürgschaft: Begrenzt auf bestimmte Summe. Schriftform zwingend (§ 766 BGB). Sittenwidrigkeit bei krassem Missverhältnis zur Leistungsfähigkeit. Nach 10 Jahren oft Freigabe bei Tilgungsfortschritt möglich.
Vor- und Nachteile
Vorteile: Finanzierung wird möglich, ggf. bessere Konditionen. Nachteile: Zusätzliche Verpflichtungen, Haftungsrisiko für Dritte (Bürge), eingeschränkte Verfügbarkeit der Vermögenswerte, Flexibilitätsverlust.
Freigabe
Bei Tilgungsfortschritt (Beleihungsauslauf <60%), Wertsteigerung der Immobilie, oder bei Umschuldung/Bankwechsel beantragen.
Siehe auch: Bürgschaft , Grundschuld , Sicherheiten