Zinsfestschreibung ist die vertragliche Vereinbarung, dass der Zinssatz für ein Immobiliendarlehen für 5-30 Jahre unverändert bleibt. Bietet Schutz vor Zinssteigerungen, macht monatliche Belastung kalkulierbar. Nach 10 Jahren Sonderkündigungsrecht (§ 489 BGB) ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Zinsbindungsfristen
5 Jahre: Niedrigste Zinsen, Risiko Zinsänderung. 10 Jahre: Standard, guter Kompromiss. 15 Jahre: Mehr Sicherheit, Zinsaufschlag. 20-30 Jahre: Höchste Sicherheit, deutlicher Aufschlag. Längere Bindung = höhere Zinsen (Risikoprämie für Bank).
Vor- und Nachteile
Lange Bindung ( ): Planungssicherheit, Zinsschutz. (-): Höhere Kosten, Inflexibilität, keine Chance bei fallenden Zinsen. Kurze Bindung ( ): Niedrigere Zinsen, Flexibilität. (-): Zinsrisiko bei Anschlussfinanzierung, Planungsunsicherheit.
Anschlussfinanzierung
Prolongation: Verlängerung bei gleicher Bank. Umschuldung: Wechsel zu anderer Bank. Forward-Darlehen: Zinssicherung bis 5 Jahre im Voraus. Volltilgerdarlehen: Komplette Tilgung während Zinsbindung.
Entscheidungskriterien
Aktuelles Zinsniveau, persönliche Risikobereitschaft, Einkommenssituation, Lebensplanung, Alter. Bei Niedrigzins: Lange Bindung. Höhere Tilgung (2-3%) reduziert Restschuld und Anschlussrisiko.
Siehe auch: Zinsbindung , Anschlussfinanzierung , Vorfälligkeitsentschädigung