Wohnrecht ist eine im Grundbuch eingetragene persönliche Dienstbarkeit, die einer Person das Recht gibt, eine Immobilie oder Teile davon unentgeltlich zu bewohnen, ohne Eigentümer zu sein. Für Senioren, Erben, Immobilienverkäufer und Familienangehörige ist das Wohnrecht wichtig, da es Wohnsicherheit schafft, Vermögensübertragung ermöglicht und Pflegekosten absichert.
Rechtliche Grundlagen
Persönliche Dienstbarkeit nach Paragraph 1093 BGB ist höchstpersönliches Recht nicht übertragbar, endet mit Tod des Berechtigten automatisch, wird im Grundbuch eingetragen Abteilung II sowie mindert Verkehrswert der Immobilie erheblich. Abgrenzung zum Nießbrauch bedeutet Wohnrecht nur eigene Nutzung erlaubt, Nießbrauch ermöglicht Vermietung und Ertrag, Wohnrecht enger gefasst weniger Rechte sowie steuerlich unterschiedlich behandelt.
Umfang des Wohnrechts
Räumlicher Umfang kann gesamte Immobilie umfassen lebenslang, einzelne Wohnung oder Zimmer beschränkt, Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen Küche, Bad sowie genaue Beschreibung im Grundbuch wichtig. Nebenrechte umfassen Versorgung mit Strom, Wasser, Heizung, Garten mitnutzen wenn vereinbart, Stellplatz oder Garage falls eingeschlossen sowie Haustiere wenn nicht ausgeschlossen.
Rechte und Pflichten
Wohnberechtigter hat Recht auf ungestörte Nutzung dauerhaft, keine Miete zahlen müssen grundsätzlich, Mitsprache bei wesentlichen Änderungen sowie Verkehrssicherung durch Eigentümer. Pflichten sind Instandhaltung laufend kleine Reparaturen selbst, pflegliche Behandlung der Immobilie, Nebenkosten tragen Strom, Wasser, Heizung anteilig sowie größere Reparaturen Eigentümerpflicht.
Bewertung und Kosten
Kapitalwert des Wohnrechts berechnet nach Jahreswert ortsübliche Miete mal Lebenserwartung statistisch, Abzinsung auf Barwert mit 5,5 Prozent Zinssatz, mindert Verkehrswert um diesen Betrag sowie für Erbschaftsteuer relevant. Eintragungskosten betragen Notar etwa 0,5 bis 1 Prozent des Immobilienwerts für Beurkundung, Grundbuchamt etwa 0,5 Prozent für Eintragung sowie einmalig bei Begründung etwa 1000 bis 3000 Euro.
Beendigung
Tod des Berechtigten lässt Wohnrecht erlöschen automatisch, Löschung im Grundbuch beantragen durch Eigentümer, Sterbeurkunde als Nachweis sowie Immobilie frei verfügbar danach. Verzicht des Berechtigten durch notarielle Verzichtserklärung möglich, Löschung im Grundbuch erforderlich, meist gegen Abfindungszahlung sowie freiwillig nicht erzwingbar. Aufhebungsvertrag zwischen Eigentümer und Berechtigtem bei Einigung, Vereinbarung über Abfindung oder Gegenleistung, notarielle Beurkundung zwingend sowie Grundbuchlöschung.
Siehe auch: Nießbrauch , Grunddienstbarkeit , Leibrente