Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Auszahlungsvoraussetzungen

Bedingungen für die Kreditauszahlung

Auszahlungsvoraussetzungen sind vertragliche Bedingungen, die erfüllt sein müssen, bevor eine Bank ein Immobiliendarlehen auszahlt. Sie schützen die Bank vor Risiken und stellen sicher, dass die Finanzierung ordnungsgemäß besichert ist. Erst wenn alle Voraussetzungen nachgewiesen sind, fließt das Geld.

Verzögerungen bei der Auszahlung entstehen oft durch fehlende Unterlagen oder nicht erfüllte Bedingungen. Eine frühzeitige Klärung beschleunigt den Prozess.

Typische Auszahlungsvoraussetzungen

Die Grundschuldbestellung ist zentrale Voraussetzung. Die Bank benötigt eine erstrangige Grundschuld als Sicherheit. Erst nach Eintragung im Grundbuch oder zumindest nach notarieller Bestellung erfolgt die Auszahlung.

Der rechtskräftige Kaufvertrag muss vorliegen. Bei Neubauten wird der Bauvertrag verlangt. Die Bank prüft, ob die Konditionen der Finanzierungszusage entsprechen.

Eine Gebäudeversicherung muss abgeschlossen sein. Die Bank wird als Sicherungsnehmer eingetragen. Ohne Versicherungsnachweis erfolgt keine Auszahlung.

Bei Neubauten verlangt die Bank Baufortschrittsnachweise. Ein Gutachter oder Architekt bestätigt, dass der Baustand den bereits ausgezahlten Beträgen entspricht.

Auszahlung bei Bestandsimmobilien

Nach Kaufvertragsunterzeichnung fordert der Notar die Bank zur Auszahlung auf. Die Bank zahlt auf das Notaranderkonto, nicht direkt an den Verkäufer. Der Notar verwaltet das Geld treuhänderisch bis alle Bedingungen erfüllt sind.

Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden müssen vorliegen. Der Verkäufer muss nachweisen, dass seine Bank der Löschung zustimmt. Sonst kann die neue Bank keine erstrangige Grundschuld erhalten.

Siehe auch: Darlehensauszahlung , Grundschuld , Anderkonto

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.