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Immobilien-ABC

Barrierefreiheit

Gestaltung von Gebäuden und Wohnungen ohne Hindernisse für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen

Barrierefreiheit bedeutet die uneingeschränkte Nutzbarkeit von Gebäuden und Wohnungen für alle Menschen unabhängig von körperlichen Einschränkungen. Für Bauherren Vermieter und Senioren relevant da gesetzlich bei Neubauten teils vorgeschrieben, Förderung durch KfW bis 6250 Euro möglich, demografisch bedingt zunehmend nachgefragt wobei Bevölkerungsanteil über 65 Jahre von 21 Prozent 2020 auf 29 Prozent 2040 steigt sowie barrierefreier Wohnraum aktuell nur 2 Prozent des Bestands.

DIN 18040 Anforderungen

Öffentliche Gebäude nach DIN 18040-1 erfordern stufenlose Zugänge Aufzüge ab 3 Geschossen Pflicht Türbreiten mindestens 90 cm Bewegungsflächen 1,50 mal 1,50 m für Rollstuhlnutzer Handläufe beidseitig an Treppen sowie kontrastreiche Gestaltung für Sehbehinderte. Wohngebäude nach DIN 18040-2 verlangen schwellenlose Zugänge maximal 2 cm Höhe Türbreiten 80 cm in Wohnungen Badezimmer 1,20 mal 1,20 m Bewegungsfläche bodengleiche Dusche ohne Schwelle Balkon schwellenlos erreichbar sowie Haltegriffe nachrüstbar vorbereiten.

KfW-Förderung und Kosten

Programm 455-B Barrierereduzierung bietet Zuschuss bis 6250 Euro für Umbaumaßnahmen bei Mindestinvestition 2000 Euro mit 10 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten kombinierbar mit anderen Programmen unabhängig vom Alter auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Förderfähig sind Rampen und Aufzüge Türverbreiterung Schwellenbeseitigung bodengleiche Dusche Haltegriffe Treppenlifte sowie WC-Erhöhung, typische Kosten Bad barrierefrei 8000 bis 20000 Euro Treppenlift 3500 bis 15000 Euro Aufzug nachrüsten 20000 bis 50000 Euro Türverbreiterung 500 bis 1500 Euro pro Tür.

Gesetzliche Pflichten

Landesbauordnungen regeln barrierefreies Bauen unterschiedlich je Bundesland, Neubau Mehrfamilienhäuser ab 3 Wohnungen oft barrierefreie Erschließung Pflicht mindestens eine Wohnung vollständig barrierefrei, öffentlich zugängliche Gebäude grundsätzlich barrierefrei nach BGG Behindertengleichstellungsgesetz. Befreiung möglich wenn wirtschaftlich unzumutbar technisch unmöglich oder denkmalschutzrechtlich unvereinbar, Einzelfallprüfung durch Baubehörde Alternativlösungen wie mobile Rampen sowie Umbau Bestandsgebäude bei wesentlichen Änderungen Nachrüstpflicht.

Steuerliche Absetzbarkeit

Außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG bei medizinisch notwendigem Umbau mit ärztlichem Attest absetzbar, zumutbare Eigenbelastung wird abgezogen einkommensabhängig 1 bis 7 Prozent, darüber hinausgehende Kosten steuermindernd, KfW-Förderung und § 33 nicht parallel möglich. Vermieter können Kosten vollständig als Werbungskosten absetzen ohne Einkommensgrenze, Mieterhöhung nach Modernisierung möglich 8 Prozent der Kosten, Handwerkerleistungen für alle 20 Prozent absetzbar bis 1200 Euro jährlich sowie Erhaltungsaufwand im Jahr der Zahlung voll absetzbar.

Wertsteigerung und Markt

Barrierefreie Wohnungen erzielen 5 bis 10 Prozent höhere Verkaufspreise bei Senioren als Zielgruppe, Vermietbarkeit deutlich besser mit sinkenden Leerstandszeiten, altersgerechte Ausstattung als Alleinstellungsmerkmal in umkämpften Märkten sowie zukünftig bei Neubauten Pflicht bedeutet Wertvorteil für Bestandsimmobilien. Bedarf steigt auf 3 Millionen Wohnungen bis 2030, Pflegekasse zahlt Zuschuss 4000 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Mehrkosten barrierefreier Neubau nur 1 bis 3 Prozent sowie vorausschauend planen auch ohne aktuellen Bedarf empfohlen.

Siehe auch: KfW-Förderung , Seniorengerechtes Wohnen , Umbau

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