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Immobilien-ABC

Bauantrag

Formeller Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung bei der zuständigen Baubehörde

Bauantrag ist der schriftliche Antrag eines Bauherrn an die Bauaufsichtsbehörde zur Prüfung und Genehmigung eines Bauvorhabens gemäß den Bauordnungen der Bundesländer. Zentraler Schritt vor Baubeginn da ohne Genehmigung Baustopp und Bußgelder bis 50000 Euro drohen, Unterlagen müssen vollständig eingereicht werden für Bearbeitungszeit von 2 bis 6 Monaten, nur bauvorlageberechtigte Architekten oder Ingenieure dürfen Bauanträge einreichen sowie Kosten für Genehmigungsverfahren betragen 3 bis 8 Prozent der Bausumme.

Erforderliche Unterlagen

Bauantragsformulare als amtliche Vordrucke je nach Bundesland unterschiedlich, Bauvorlagen mit Grundrissen Schnitten und Ansichten im Maßstab 1:100, amtlicher Lageplan mit Einmessung des Gebäudes vom Vermesser, Baubeschreibung mit Angaben zu Art Nutzung und Bauweise, statische Berechnung durch Tragwerksplaner bei genehmigungspflichtigen Bauten, Wärmeschutznachweis nach GEG durch Energieberater. Zusätzliche Nachweise je nach Vorhaben wie Brandschutznachweis bei Sonderbauten, Schallschutznachweis bei Mehrfamilienhäusern, Stellplatznachweis mit ausreichend Parkplätzen, Entwässerungsplan für Regenwasser und Abwasser, Zustimmung der Nachbarn bei Grenzanbau oder Unterschreitung von Abstandsflächen sowie Bodengutachten bei schwierigem Baugrund oder Hanglagen.

Genehmigungsverfahren und Kosten

Vollständigkeitsprüfung durch Bauamt innerhalb 2 bis 4 Wochen wobei bei Mängeln Nachforderung erfolgt und Frist unterbrochen wird, Beteiligung anderer Behörden wie Denkmalschutz Umweltamt oder Wasserbehörde je nach Vorhaben mit Stellungnahmefristen von 4 bis 8 Wochen, Genehmigungserteilung nach 2 bis 3 Monaten bei einfachen Vorhaben und 4 bis 6 Monaten bei komplexen Projekten. Bauantragsgebühren etwa 0,3 bis 0,8 Prozent der Bausumme beim Einfamilienhaus 500 bis 2000 Euro, Architektenhonorar für Genehmigungsplanung 3 bis 6 Prozent der Bausumme, zusätzlich Statiker 1500 bis 4000 Euro und Energieberater 500 bis 1500 Euro sowie Baugenehmigung gilt 3 Jahre ab Erteilung mit Verlängerungsmöglichkeit.

Bauvoranfrage und vereinfachte Verfahren

Bauvoranfrage klärt einzelne Genehmigungsfragen vor Einreichung des vollständigen Bauantrags etwa ob Bebauung grundsätzlich zulässig ist oder welche Geschosszahl erlaubt wird, Bauvorbescheid ist verbindliche Auskunft für späteres Genehmigungsverfahren mit Gültigkeit von meist 3 Jahren, Kosten etwa 50 bis 70 Prozent der Bauantragsgebühr aber Planungssicherheit vor größerer Investition. Genehmigungsfreie Vorhaben in manchen Bundesländern für Garagen bis 30 Quadratmeter Carports und kleine Terrassenüberdachungen wobei dennoch Baurecht mit Abstandsflächen einzuhalten ist, Kenntnisgabeverfahren als vereinfachtes Verfahren für standardisierte Wohngebäude mit verkürzter Prüfung sowie bei Verstoß gegen Baurecht nachträgliche Genehmigungspflicht oder Abriss.

Praktische Tipps und Probleme

Vor Bauantrag frühzeitig Bauvoranfrage bei Unsicherheit stellen, Nachbarn vorab informieren um Konflikte und Einwendungen zu vermeiden, vollständige Unterlagen mit Checkliste zusammenstellen da unvollständige Unterlagen häufigster Verzögerungsgrund sind, Architekten mit Ortskenntnis beauftragen der Bauamt und lokale Besonderheiten kennt. Typische Ablehnungsgründe sind Verstoß gegen Bebauungsplan durch Überschreitung von GRZ oder GFZ falsche Nutzungsart oder Überschreitung der Geschosszahl, Nichteinhaltung von Abstandsflächen ohne Nachbarzustimmung, bei Ablehnung Befreiung oder Abweichung beantragen oder Planung anpassen, nach Genehmigung Baubeginn binnen 3 Jahren sonst erlischt Genehmigung sowie Baustellenschild mit Genehmigungsnummer anbringen.

Siehe auch: Baugenehmigung , Bebauungsplan , Architekt

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