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Immobilien-ABC

Bau-Berufsgenossenschaft

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft

Bau-Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger für alle Unternehmen der Bauwirtschaft und schützt Beschäftigte auf Baustellen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Pflichtmitgliedschaft für alle Bauunternehmen ab Betriebsaufnahme, Beiträge berechnen sich nach Lohnsumme und Gefahrenklasse der Tätigkeiten, übernimmt im Schadensfall umfassende Leistungen für medizinische Versorgung Rehabilitation und Rentenzahlung, entwickelt verbindliche Unfallverhütungsvorschriften und überwacht deren Einhaltung durch Baustellenkontrollen sowie bei Verstößen drohen Bußgelder und Baustellenstilllegung.

Mitgliedschaft und Beiträge

Anmeldung innerhalb 1 Woche nach Betriebsaufnahme Pflicht bei Versäumnis drohen Nachforderung und Bußgeld, Beitragsberechnung nach Gefahrtarifstellen wobei Rohbau und Gerüstbau als gefährlichste Tätigkeiten 20 bis 30 Euro pro 1000 Euro Lohnsumme zahlen, Ausbaugewerke wie Maler und Elektriker 8 bis 15 Euro, kaufmännische Tätigkeiten nur 3 bis 5 Euro. Lohnnachweismeldung jährlich bis 16. Februar für das Vorjahr mit tatsächlichen Lohnsummen getrennt nach Tätigkeitsarten, Vorauszahlungen monatlich oder vierteljährlich auf Basis der Schätzung, Nachberechnung nach Jahresmeldung ergibt Nachzahlung oder Erstattung, bei verspäteter Meldung Säumniszuschlag 1 Prozent monatlich sowie bei fehlenden Angaben Schätzung durch BG meist überhöht.

Versicherungsschutz und Leistungen

Pflichtversichert sind alle Beschäftigten auf Baustellen einschließlich Auszubildende Leiharbeitnehmer und Minijobber, Unternehmer selbst nur bei freiwilliger Versicherung geschützt Antrag erforderlich, Versicherungsschutz umfasst Arbeitsunfälle auf der Baustelle und Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, nicht versichert sind private Verrichtungen Freizeitunfälle und grob fahrlässiges Verhalten. Bei Arbeitsunfall sämtliche Kosten der Heilbehandlung ohne Zuzahlung übernommen einschließlich Operationen Reha und Hilfsmittel, Verletztengeld bei Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent des Nettoentgelts ab Tag 43 nach Unfall, bei dauerhafter Erwerbsminderung Verletztenrente entsprechend dem Grad der Minderung sowie bei Tod Hinterbliebenenrenten für Witwen Waisen und unterhaltsberechtigte Eltern.

Unfallverhütung und Kontrollen

DGUV-Vorschriften als verbindliche Unfallverhütungsvorschriften für alle Mitgliedsbetriebe mit Anforderungen an Absturzsicherung ab 2 Meter Höhe Gerüstbau PSA-Pflicht und Maschinenführerscheine, Gefährdungsbeurteilung vor Arbeitsbeginn an jedem Arbeitsplatz erstellen und dokumentieren, Unterweisung der Beschäftigten mindestens jährlich mit Dokumentation der Teilnehmer und Inhalte. Aufsichtspersonen der BG haben Zutrittsrecht zu Baustellen jederzeit unangemeldet und kontrollieren Arbeitssicherheit Gerüste Absturzsicherung und PSA, Mängelanzeige mit Fristsetzung bei Verstößen, Stillegungsanordnung bei unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit, Bußgelder bei Verstößen 500 bis 10000 Euro je nach Schwere sowie Wiederholungstäter zahlen höhere Strafen.

Unfallanzeige und Meldepflichten

Unfallanzeige binnen 3 Tagen wenn Arbeitsunfall zu mehr als 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit führt, schwere Unfälle mit Tod Amputation oder Schwerverletzten sofort telefonisch melden, Durchgangsarzt D-Arzt aufsuchen innerhalb 24 Stunden bei Arbeitsunfähigkeit zur Feststellung des Versicherungsfalls, Berufskrankheiten Verdachtsmeldung durch Arzt oder Unternehmer sobald begründeter Verdacht besteht. Dokumentation Verbandbuch führen für alle Erste-Hilfe-Leistungen auch ohne Arbeitsunfähigkeit, Unterweisungsnachweise und Gefährdungsbeurteilungen 10 Jahre aufbewahren, bei Betriebsprüfung muss Nachweis Arbeitsschutzorganisation erbracht werden, Regressanspruch der BG bei grob fahrlässiger Unfallverursachung gegen den Verursacher sowie Arbeitgeber haftet persönlich bei vorsätzlichen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften.

Siehe auch: Arbeitssicherheit , Gefährdungsbeurteilung , Unfallversicherung

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