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Immobilien-ABC

Dauerwohnrecht

Lebenslanges dingliches Wohnrecht in Immobilien mit Grundbucheintragung

Dauerwohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht das dem Berechtigten dauerhaftes Bewohnen einer Immobilie erlaubt. Beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach BGB typischerweise lebenslang, nicht übertragbar und berechtigt nur zum eigenen Bewohnen nicht zur Vermietung, Eintragung in Abteilung II sichert dingliche Wirkung auch gegenüber späteren Erwerbern sowie rechtliche Position weit über schuldrechtlichem Mietverhältnis.

Rechtliche Abgrenzung

Anders als Nießbrauch keine wirtschaftliche Nutzung oder Vermietung erlaubt nur eigenes Bewohnen, anders als Dauernutzungsrecht beschränkt auf reine Wohnnutzung, Übertragung auf Dritte ohne besondere Vereinbarung nicht zulässig, notarieller Vertrag regelt alle relevanten Einzelheiten präzise. Mitbenutzungsrechte an Gemeinschaftseinrichtungen Garten Garage explizit regelbar, Abgrenzung nutzbarer Bereiche im Vertrag festlegen, Kostenverteilung zwischen Eigentümer und Wohnrechtsinhaber individuell vereinbaren sowie klare Regelungen vermeiden spätere Streitigkeiten.

Kostenverteilung

Typischerweise trägt Wohnrechtsinhaber Nebenkosten Heizung Strom Wasser kleinere Reparaturen, größere Instandsetzungen und Gebäudeversicherungen meist beim Eigentümer, individuelle Regelungen möglich und sollten klar vereinbart werden, Verteilung abhängig von Verhandlung und wirtschaftlicher Situation. Schönheitsreparaturen oft beim Wohnrechtsinhaber, größere Sanierungen Dach Heizung Fassade beim Eigentümer, Wartung technischer Anlagen regelungsbedürftig sowie eindeutige Kostenzuordnung im Vertrag essentiell.

Anwendungsfälle

Häufig bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie Eltern übertragen an Kinder und behalten Wohnrecht, Schenkungen mit Absicherung der Wohnsituation, vorweggenommene Erbfolge mit lebenslanger Nutzungssicherheit, Generationenvertrag mit klaren Regelungen für alle Beteiligten. Wirtschaftlicher Wert richtet sich nach Lebenserwartung Wohnfläche ortsüblicher Miete, eingetragenes Recht mindert Verkehrswert der Immobilie entsprechend, Kapitalwertberechnung nach anerkannten Methoden sowie erhebliche Auswirkung auf Veräußerbarkeit.

Auswirkungen beim Verkauf

Belastete Immobilie schwerer verkäuflich Käufer können nicht frei nutzen, Wohnrecht bleibt bei Eigentümerwechsel bestehen erlischt erst mit Tod des Berechtigten, erzielbarer Kaufpreis deutlich unter unbelastetem Verkehrswert, transparente Offenlegung zwingend bei Vermarktung. Detaillierte Darstellung der Rechte Pflichten Kostenverteilung voraussichtlichen Dauer erforderlich, realistische Preisvorstellungen entwickeln, geeignete Käufergruppe ansprechen Kapitalanleger mit Geduld sowie professionelle Beratung hilft bei erfolgreicher Transaktion.

Beendigung und Steuern

Endet grundsätzlich mit Tod des Berechtigten automatische Löschung im Grundbuch, vorzeitige Beendigung durch Verzicht oder Ablösevereinbarung möglich, Ablösung meist gegen Abfindung deren Höhe sich am kapitalisierten Wert orientiert, ohne Mitwirkung des Berechtigten keine Aufhebung möglich. Unentgeltliche Bestellung kann Schenkungsteuer auslösen, Wert mindert steuerpflichtigen Wert der Immobilienübertragung, Freibeträge und Steuersätze nach Verwandtschaftsverhältnis sowie notarielle und steuerliche Beratung dringend empfohlen.

Siehe auch: Dauernutzungsrecht , Nießbrauch , Grundbuch

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