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Immobilien-ABC

Denkmalschutzabschreibung

Steuerliche Sonderabschreibung für Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden

Denkmalschutzabschreibung ist eine steuerliche Vergünstigung nach Paragraf 7i und 10f EStG die Sanierungskosten an Denkmalimmobilien steuerlich absetzbar macht. Vermietung 9 Prozent jährlich in ersten 8 Jahren dann 7 Prozent in folgenden 4 Jahren insgesamt 100 Prozent über 12 Jahre, Selbstnutzung 9 Prozent jährlich über 10 Jahre als Sonderausgaben, bei 100.000 Euro Sanierung bis 35.000 Euro Steuerersparnis sowie Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde erforderlich.

Gesetzliche Grundlagen

Paragraf 7i EStG vermietete Denkmalimmobilien 9 Prozent Sanierungskosten absetzbar Jahre 1 bis 8 danach 7 Prozent Jahre 9 bis 12 insgesamt 100 Prozent nur Sanierungskosten förderbar nicht Kaufpreis Bescheinigung Denkmalamt notwendig ausschließlich bei Vermietung anwendbar. Paragraf 10f EStG selbstgenutzte Denkmalimmobilien 9 Prozent in ersten 10 Jahren als Sonderausgaben maximal 90 Prozent förderbar Eigennutzung Erstwohnsitz zwingend geringerer Vorteil als Vermietung sowie Voraussetzung Baudenkmal offiziell in Denkmalliste eingetragen.

Förderfähige Kosten

Absetzbar Fassadensanierung Putz Stuck Fenster nach Originalvorbild Dachsanierung denkmalgerecht Innenausbau historische Treppen Stuckdecken Böden Heizung Sanitär Modernisierung unter Auflagen Statik Verstärkung sowie Architekten und Gutachter Honorare für Planung. Nicht förderfähig Grundstückskaufpreis nur Gebäude Luxusausstattung über Standard hinaus Erweiterungen Anbau wenn nicht genehmigt Eigenleistung nur Fremdleistungen Gartengestaltung außer historische Parkanlagen sowie keine Förderung bei Standard-Sanierung ohne Denkmalauflagen.

Wirtschaftlichkeit

Beispielrechnung Kaufpreis 300.000 Euro Sanierung 150.000 Euro Gesamtinvestition 450.000 Euro Denkmal-AfA 13.500 Euro jährlich Jahre 1 bis 8 Steuerersparnis 5.400 Euro jährlich bei 40 Prozent Steuersatz zusätzlich normale AfA 6.000 Euro jährlich Gesamtersparnis 11.400 Euro nach 12 Jahren 64.800 Euro Steuerersparnis. Wertsteigerung Denkmalimmobilien nach Sanierung 10 bis 30 Prozent Wertzuwachs zentrale Lagen wertstabil Nachfrage bei Liebhabern und Investoren historische Bausubstanz nicht reproduzierbar Einzigartigkeit sowie langfristig sichere Kapitalanlage in guten Lagen.

Verfahren und Risiken

Verfahren Sanierungsplan erstellen Denkmalschutzbehörde muss genehmigen vorab Architekt mit Denkmalerfahrung beauftragen Kostenvoranschläge Fachfirmen Denkmalpflege Abstimmung fortlaufend während Bau Bescheinigung nach Abschluss aufgeschlüsselte Kosten Rechnungen sammeln Einreichung Finanzamt. Risiken höhere Sanierungskosten 20 bis 40 Prozent Mehrkosten durch denkmalgerechte Materialien Fachfirmen Aufschlag längere Bauzeit Auflagen müssen erfüllt werden Nutzungseinschränkungen Veränderungen nur mit Genehmigung Bürokratie zeitaufwändig sowie Bindung mindestens 10 Jahre bei vorzeitigem Verkauf Rückforderung möglich.

Finanzierung

Eigenkapital 25 bis 35 Prozent wegen Risiken Banken vorsichtig bei Denkmälern Beleihungswert 60 bis 70 Prozent Zinsen eventuell Aufschlag KfW-Förderung kombinierbar Programm Effizienzhaus Denkmal Eigenkapitalrendite höher durch Steuerersparnis 8 bis 12 Prozent möglich. Vergleich Neubau Steuervorteile Denkmal deutlich höher 9 Prozent vs 2 Prozent Laufzeit kürzer 12 Jahre vs 50 Jahre Rendite oft besser Kapitalrückfluss schneller aber Risiko höher Überraschungen im Altbau mehr Bürokratie sowie Denkmal langfristig oft wertbeständiger.

Siehe auch: Denkmalschutz , AfA , Sanierung

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