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Immobilien-ABC

Disagio

Abzug vom Darlehensnennbetrag bei der Auszahlung

Disagio bezeichnet den Unterschied zwischen dem Darlehensnennbetrag und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag. Es wird auch Damnum oder Abgeld genannt. Der Kreditnehmer erhält weniger als die Darlehenssumme, muss aber den vollen Betrag verzinsen und tilgen. Das Disagio senkt den Nominalzins.

Funktionsweise

Auszahlungskurs: Zum Beispiel 96 Prozent statt 100 Prozent. Zinsersparnis: Niedrigerer Nominalzins über die Laufzeit. Effektivzins: Berücksichtigt Disagio im Gesamtkostenvergleich. Wirtschaftlichkeit: Muss über Gesamtlaufzeit berechnet werden.

Steuerliche Behandlung

Bei Vermietung: Disagio als Werbungskosten absetzbar. Verteilung: Über die Zinsbindungsfrist oder Laufzeit verteilen. Sofortabzug: Unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Eigennutzung: Keine steuerliche Berücksichtigung.

Praxisrelevanz

Heute selten: Disagio bei aktuellen Finanzierungen unüblich. Vergleichbarkeit: Effektivzins zeigt wahre Kosten. Altverträge: Bei älteren Darlehen noch anzutreffen. Umschuldung: Kann bei Neuverhandlung entfallen.

Siehe auch: Darlehen , Zinsen , Finanzierung

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