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Immobilien-ABC

Dauerschuldverhältnis

Vertragsverhältnis mit fortlaufenden wechselseitigen Leistungen über längeren Zeitraum

Dauerschuldverhältnis ist ein rechtlicher Begriff für Vertragsbeziehungen bei denen beide Parteien kontinuierlich über längeren Zeitraum Leistungen erbringen. Typisch bei Mietverträgen Vermieter stellt Wohnraum bereit Mieter zahlt Miete, begründet besondere Kündigungsrechte Anpassungsmöglichkeiten und Treuepflichten, unterscheidet sich grundlegend von Einmalverträgen wie Kaufvertrag sowie BGB regelt Dauerschuldverhältnis Paragraphen 535 ff.

Rechtliche Merkmale

Abgrenzung zum Kaufvertrag Kauf einmalige Leistung Übergabe gegen Kaufpreis danach Vertrag beendet keine fortlaufende Beziehung, Dauerschuldverhältnis fortlaufende Leistungen langfristige Bindung Monate oder Jahre gegenseitige Treuepflichten entstehen. Merkmale Zeitmoment Dauer wesentlich nicht einmalig Wiederholung regelmäßige Leistungen monatlich Gegenseitigkeit beide Seiten verpflichtet Abhängigkeit Vertragspartner aufeinander angewiesen besondere Kündigungsregeln sowie Rückwirkungsverbot Kündigung wirkt nur für Zukunft.

Beispiele Immobilienbereich

Mietvertrag Wohnung klassisches Dauerschuldverhältnis Vermieter stellt Wohnraum dauerhaft bereit Mieter zahlt monatlich Miete Laufzeit unbefristet oder befristet Kündigung nach gesetzlichen Fristen Anpassung Mieterhöhungen möglich Instandhaltung laufende Pflicht Vermieter. Pachtvertrag Verpächter überlässt Nutzung Landwirtschaft Gaststätte Pächter zahlt Pachtzins Betriebspflicht längere Laufzeiten 10 bis 30 Jahre Kündigungsschutz stärker, weitere Beispiele Dauerwohnrecht Erbbaurecht Nießbrauch Dienstbarkeiten sowie Energielieferverträge Fernwärme Strom.

Kündigungsrechte

Ordentliche Kündigung mit Frist Wohnraum Mieter 3 Monate Vermieter 3 bis 9 Monate je nach Mietdauer Gewerbe frei vereinbar 6 bis 12 Monate Pacht 1 bis 2 Jahre Begründung nicht erforderlich Kündigungsschutz schützt Mieter Vermieter braucht berechtigtes Interesse. Außerordentliche Kündigung fristlos bei wichtigem Grund Zahlungsverzug über 2 Monate erhebliche Vertragsverletzung Gesundheitsgefährdung Schimmel Vertragsbruch Täuschung Begründung Pflicht schriftlich sowie keine Fortsetzung zumutbar.

Treuepflichten

Mieter muss pfleglich behandeln Wohnung erhalten Hausordnung einhalten Vermieter informieren bei Mängeln Anzeigepflicht Duldung Modernisierung in Grenzen keine Untervermietung ohne Erlaubnis Rücksichtnahme auf Hauseigentum. Vermieter verpflichtet Instandhaltung Heizung Dach Fenster Mängelbeseitigung zügig Betriebskosten korrekt abrechnen Privatsphäre respektieren nicht ohne Ankündigung betreten Kündigungsschutz beachten sowie Modernisierung angemessen durchführen.

Anpassung und Beendigung

Mieterhöhung nach ortsüblicher Vergleichsmiete maximal 15 Prozent in 3 Jahren Kappungsgrenze nach Modernisierung 8 Prozent der Kosten jährlich Staffelmiete automatisch Indexmiete an Verbraucherpreisindex Zustimmung Mieter bei Vergleichsmiete erforderlich. Beendigung ordentliche Kündigung mit Frist Zeitablauf bei befristetem Vertrag Aufhebungsvertrag einvernehmlich außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund Insolvenz bei Gewerbe Zerstörung Gebäude Unmöglichkeit sowie Verjährung Ansprüche aus Dauerschuldverhältnis 3 Jahre ab Fälligkeit.

Siehe auch: Mietvertrag , Pachtvertrag , Kündigung

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