Eigenbedarfskündigung ist die häufigste Form der Vermieterkündigung wenn Vermieter Wohnung für sich selbst Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Innerhalb 3 bis 9 Monaten zum Auszug führend nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam, Widerspruchsrecht bei Härtefall, ernsthafter Nutzungswille muss vorliegen sowie zeitnahe Nutzung nach Räumung erforderlich.
Berechtigte Personen
Vermieter selbst Ehepartner eingetragener Lebenspartner Kinder Stiefkinder Eltern Schwiegereltern als anerkannt, Geschwister umstritten nicht alle Gerichte, Enkel Großeltern, Nichten Neffen eingeschränkt, Pflegepersonal wenn im Haushalt lebend Hausangestellte dauerhaft beschäftigt. Ernsthafter konkreter Nutzungswille erforderlich nicht nur vage Absicht, vernünftige nachvollziehbare Gründe, tatsächlich beabsichtigter Einzug keine Vorwand-Kündigung sowie Rechtsmissbrauch bei vorgetäuschtem Eigenbedarf Schadensersatzpflicht.
Formelle Anforderungen
Schriftform eigenhändig unterschrieben detaillierte Begründung wer soll einziehen und warum, Person namentlich benennen mit Verwandtschaftsgrad, Hinweis auf Widerspruchsrecht Pflicht, Zugang durch Einwurf Briefkasten oder Einschreiben. Begründung muss enthalten Grund für Bedarf Arbeitsstelle Familienzuwachs Alter, aktueller Wohnort der Person Zeitpunkt des Einzugs, warum diese Wohnung und keine andere sowie unzureichende Begründung macht Kündigung unwirksam.
Kündigungsfristen
Bis 5 Jahre Mietdauer 3 Monate Kündigungsfrist, 5 bis 8 Jahre 6 Monate, über 8 Jahre 9 Monate, Berechnung ab Zugang zum Monatsende. Sperrfrist nach Umwandlung in Eigentumswohnung 3 Jahre in Ballungsräumen bis 10 Jahre München Hamburg Berlin Frankfurt, beginnt mit Grundbucheintragung der Aufteilung sowie nur für ersten Erwerber geltend.
Widerspruchsrecht
Härtefall gemäß § 574 BGB wenn Umzug unzumutbare Härte bedeutet, Gründe hohes Alter Krankheit Schwangerschaft jahrzehntelange Verwurzelung keine Ersatzwohnung Kinder Schulwechsel wirtschaftliche Härte. Widerspruch spätestens 2 Monate vor Mietende schriftlich mit Nachweisen Attest Bescheinigungen, Gericht wägt Interessen ab, Fortsetzung befristet oder unbefristet möglich sowie Räumungsschutzantrag bei Gericht wenn Auszug nicht möglich.
Schadensersatz bei Täuschung
Ansprüche wenn Eigenbedarf nicht realisiert wird Wohnung lange leer steht Neuvermietung statt Eigennutzung Verkauf kurz nach Räumung, Schadensersatz für Umzugskosten Mietdifferenz Maklerkosten Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis. Mieter sollte Kündigung prüfen lassen Mieterverein Anwalt, Begründung und Fristen kontrollieren, bei Härtefall widersprechen, Dokumentation aufbewahren sowie alternative Wohnung suchen auch bei Widerspruch als Rückfalloption.
Siehe auch: Kündigung , Mietrecht , Härtefall