Eigentümerversammlung ist das zentrale Entscheidungsgremium der Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie findet mindestens einmal jährlich statt und fasst Beschlüsse über Verwaltung, Instandhaltung und Wirtschaftsplan. Jeder Eigentümer hat Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen oder Köpfen.
Einberufung
Ordentliche Versammlung: Mindestens einmal jährlich durch Verwalter. Außerordentlich: Bei dringendem Bedarf oder auf Verlangen von 25 Prozent. Ladungsfrist: Mindestens drei Wochen mit Tagesordnung. Form: Schriftlich an alle Eigentümer.
Beschlussfähigkeit
Grundsatz: Versammlung ist immer beschlussfähig unabhängig von Anwesenheit. Mehrheitserfordernis: Je nach Beschlussgegenstand einfache oder qualifizierte Mehrheit. Vertretung: Vollmacht möglich, Verwalter darf nicht stimmen. Stimmrecht: Nach Miteigentumsanteilen oder Kopfprinzip.
Typische Beschlussgegenstände
Wirtschaftsplan: Genehmigung der Jahresplanung. Hausgeld: Festlegung der monatlichen Beiträge. Instandhaltung: Beschluss über Reparaturen und Sanierungen. Verwalterwahl: Bestellung oder Abberufung des Verwalters.
Siehe auch: Wohnungseigentümergemeinschaft , Verwalter , Hausgeld