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Immobilien-ABC

Eigentümergemeinschaft

Zusammenschluss aller Wohnungseigentümer zur gemeinsamen Gebäudeverwaltung nach WEG

Eigentümergemeinschaft auch Wohnungseigentümergemeinschaft WEG ist Zusammenschluss aller Eigentümer von Wohnungen eines Gebäudes die gemeinsam für Verwaltung Instandhaltung und Entscheidungen verantwortlich sind. Monatliches Hausgeld 150 bis 400 Euro, an Beschlüsse der Versammlung gebunden, Konflikte mit anderen Eigentümern möglich, WEG-Gesetz regelt Rechte Pflichten sowie Teilungserklärung definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum.

Organe

Eigentümerversammlung ist oberstes Beschlussorgan mindestens einmal jährlich beschließt über Wirtschaftsplan Instandhaltung Reparaturen, Abstimmung nach Köpfen beschlussfähig wenn über 50 Prozent Anteile vertreten Protokoll wird erstellt. Verwalter als Geschäftsführer max 5 Jahre bestellt Aufgaben Buchhaltung Koordination Reparaturen 20 bis 35 Euro monatlich pro Wohnung, Verwaltungsbeirat kontrolliert Verwalter ehrenamtlich prüft Jahresabrechnung sowie alle Organe zusammen verwalten Gemeinschaftseigentum.

Sonder- und Gemeinschaftseigentum

Sondereigentum gehört Eigentümer allein Wohnung innen Innenwände Böden Türen Sanitär Einbauten, Gemeinschaftseigentum gehört allen gemeinsam tragende Wände Dach Fassade Treppenhaus Heizung Garten Außenanlagen. Sondernutzungsrecht Garten Stellplatz Terrasse exklusiv nutzbar aber nicht Eigentum, Teilungserklärung regelt Aufteilung Fenster Balkone oft strittig sowie Miteigentumsanteil bestimmt Stimmrecht und Kostentragung.

Hausgeld

Zusammensetzung Betriebskosten Müll Wasser Versicherung Hausmeister, Heizkosten oft separate Abrechnung, Verwaltungskosten Verwaltergebühr, Instandhaltungsrücklage für Reparaturen sparen. Höhe einfaches Mehrfamilienhaus 2 bis 3 Euro pro m² monatlich, gehobene Anlage mit Aufzug 3 bis 4 Euro, Luxusanlage 4 bis 6 Euro, bei 80 m² Wohnung 160 bis 320 Euro monatlich sowie zusätzlich zur Kreditrate und Grundsteuer.

Beschlussfassung

Einfache Mehrheit über 50 Prozent für laufende Verwaltung kleine Reparaturen Verwalterbestellung bauliche Veränderungen seit WEG 2020, qualifizierte Mehrheit 75 Prozent für grundlegende Umbauten Kreditaufnahme. Einstimmigkeit nötig bei Änderung Teilungserklärung, Anfechtung Beschluss innerhalb 1 Monat beim Amtsgericht, WEG-Reform 2020 erleichterte vieles Verwalter jederzeit abwählbar Online-Teilnahme möglich sowie privilegierte Maßnahmen Ladestation Barrierefreiheit Anspruch.

Tipps für Käufer

Vor Kauf prüfen Protokolle der letzten 3 Jahre Versammlungen, Höhe Instandhaltungsrücklage mindestens 10 Euro pro m² Jahr, anstehende Sanierungen Dach Heizung Fassade Sonderumlagen, Verwaltervertrag Kosten Leistungen. Häufige Streitpunkte Lärm Nutzung Stellplätze Sonderumlagen Verwalter Hausordnung, Lösungswege Gespräch Beirat Beschluss Anfechtung Mediation, Klage als letztes Mittel sowie wichtig teilnehmen Versammlung Mitsprache Rechte.

Siehe auch: Wohnungseigentum , Hausgeld , Teilungserklärung

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