Eigentumsübertragung ist der rechtliche Vorgang bei dem Eigentum an einer Immobilie von Verkäufer auf Käufer übergeht. Erfolgt durch Eintragung im Grundbuch nach notariellem Kaufvertrag, Voraussetzungen Kaufpreis gezahlt Auflassungsvormerkung eingetragen, dauert Wochen bis Monate Abwicklung sowie rechtsverbindlich erst mit Grundbucheintrag.
Ablauf
Kaufvertrag notariell beurkundet mit Auflassung Einigung Eigentumsübergang, Auflassungsvormerkung schützt Käufer Eintragung 1 bis 3 Wochen. Auszahlungsvoraussetzungen Kaufpreis gezahlt Löschungsbewilligungen vorhanden Vorkaufsrechtsverzicht Gemeinde, dann Eigentumsumschreibung Eintragung Käufer als Eigentümer Abteilung I Dauer 4 bis 8 Wochen sowie Übergabe Schlüssel Protokoll meist parallel.
Grundbuch
Öffentliches Register Bestandsverzeichnis Grundstück Abteilung I Eigentümer Abteilung II Lasten Abteilung III Grundschulden, Eintragung konstitutiv Eigentum entsteht erst mit Grundbuch nicht Kaufvertrag. Grundbuchamt Amtsgericht zuständig Rechtspfleger prüft formelle Voraussetzungen, Grundbuchauszug beglaubigt Nachweis Eigentum sowie Prioritätsprinzip Rang nach Reihenfolge.
Zeitpunkte
Rechtlich Eigentumsübergang Tag Eintragung Grundbuch maßgeblich, wirtschaftlich Besitzübergang meist vor rechtlichem Käufer zieht ein. Nutzen und Lasten ab Übergabe Stichtag Nebenkosten Grundsteuer anteilig, Risiko ab Besitz Versicherung Käufer sowie steuerlich Grunderwerbsteuer Kaufvertrag Spekulationsfrist ab Kauf.
Kosten
Notarkosten 1 bis 1,5 Prozent Kaufpreis Beurkundung Abwicklung, Grundbuchkosten 0,5 Prozent Eintragung Eigentümer Löschung alte Grundschulden, Grunderwerbsteuer 3,5 bis 6,5 Prozent je Bundesland. Gesamtkosten 10 bis 15 Prozent Kaufpreis Nebenkosten, Käufer trägt Kosten aus Eigenkapital finanzieren sowie erheblicher Betrag einkalkulieren.
Besondere Fälle und Risiken
Erbe Eigentumsübergang kraft Gesetz Erbschein Nachweis, Schenkung notariell Schenkungssteuer Freibeträge, Zwangsversteigerung Zuschlag Gericht. Risiken Verzögerung Grundbuchamt überlastet Fehler Berichtigung beantragen, Auflassungsvormerkung schützt gegen Zwischenverfügungen Insolvenz Verkäufer sowie nach Übergang Versicherungen ummelden Grundsteuer ab nächstem Jahr.
Siehe auch: Kaufvertrag , Grundbuch , Auflassungsvormerkung