Offene Bauweise bezeichnet nach Baunutzungsverordnung eine Bebauungsform, bei der Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden. Typisch für Ein- und Zweifamilienhäuser in Wohngebieten, ermöglicht Belichtung von allen Seiten und private Gartenbereiche.
Rechtliche Grundlagen
Definition in § 22 BauNVO als Bauweise mit seitlichen Grenzabständen. Bebauungsplan legt offene Bauweise durch Planzeichen o oder ausdrückliche Festsetzung fest. Abstandsflächen nach Landesbauordnung einzuhalten, meist 0,4 bis 1,0 der Wandhöhe. Mindestabstand zum Nachbargrundstück drei Meter in den meisten Bundesländern.
Gebäudetypen
Einzelhäuser freistehend mit Abstand zu allen Nachbarn, klassisches Einfamilienhaus. Doppelhäuser an einer Grundstücksgrenze zusammengebaut, zur anderen Seite mit Abstand. Hausgruppen als Reihenhäuser mit mindestens drei Einheiten, am Ende mit Grenzabstand. Alle Typen müssen Gesamtlänge von 50 Metern unterschreiten.
Vor- und Nachteile
Vorteile sind Belichtung und Belüftung von allen Seiten, Privatheit durch Abstände zu Nachbarn. Eigener Garten rings um das Haus möglich, flexible Grundrissgestaltung. Nachteile sind größerer Flächenbedarf pro Wohneinheit, höhere Erschließungskosten. Mehr Außenwandfläche bedeutet höheren Energiebedarf, teurere Grundstücke.
Abstandsflächen
Abstandsfläche berechnet sich aus Wandhöhe multipliziert mit Faktor nach Landesbauordnung. In Kerngebieten Faktor 0,4, in Wohngebieten 0,4 bis 1,0 je nach Bundesland. Mindestabstand meist drei Meter, Garagen und Nebenanlagen oft privilegiert. Abstandsflächen dürfen sich nicht überschneiden, außer auf öffentlichen Verkehrsflächen.
Gestaltungsspielräume
Innerhalb offener Bauweise verschiedene Haustypen möglich, Bebauungsplan kann weitere Festsetzungen treffen. Baugrenzen und Baulinien bestimmen Gebäudeposition auf dem Grundstück. Garagen und Carports oft in Grenznähe zulässig, Nebenanlagen in Abstandsflächen möglich. Erweiterungen müssen Abstandsflächen einhalten.
Wirtschaftliche Aspekte
Grundstückspreise für offene Bauweise höher durch größeren Flächenbedarf. Erschließungskosten pro Wohneinheit höher als bei verdichteter Bebauung. Baukosten durch mehr Außenwände und individuelle Planung erhöht. Energiekosten durch größere Hüllfläche höher als bei Reihenmittelhäusern.
Siehe auch: Bebauungsplan , Abstandsfläche , Einfamilienhaus