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Immobilien-ABC

Wertminderung

Verringerung des Immobilienwerts durch Mängel, Abnutzung oder äußere Einflüsse

Wertminderung bezeichnet die Verringerung des Verkehrswerts gegenüber einem mangelfreien Vergleichsobjekt. Durch bauliche Mängel, technische Abnutzung, rechtliche Belastungen (Grunddienstbarkeiten) oder negative äußere Einflüsse (Lärm, Geruch) verursacht.

Arten

Technisch: Physische Abnutzung, Alter, Instandhaltungsrückstau. Wirtschaftlich: Funktionale Überalterung, veraltete Ausstattung. Rechtlich: Grundbuchlasten, Baulasten, Denkmalschutz. Umweltbedingt: Altlasten, Kontamination, Schadstoffbelastung. Marktbedingt: Nachfragerückgang, Strukturwandel.

Berechnung

Vergleichswertmethode: Differenz zu mangelfreiem Objekt. Mangelbeseitigungskosten: Reparaturaufwand als Maßstab. Ertragswertminderung: Kapitalisierte Mieteinbußen bei Renditeobjekten. Prozentuale Abschläge: Erfahrungswerte für bestimmte Mängel.

Rechtsfolgen

Kaufvertrag: Bei >10% Abweichung Minderung, Schadensersatz bei Verschulden, Rücktritt bei erheblichen Mängeln. Mietrecht: Mietminderung bei Gebrauchsbeeinträchtigung (§ 536 BGB), automatisch, proportional zur Beeinträchtigung. Versicherung: Schadensmeldung, Neuwert/Zeitwert-Erstattung.

Äußere Einflüsse

Lärmimmissionen: Straße/Flughafen/Bahn, 10-30% Wertminderung möglich. Geruchsbelästigung: Industrie, Landwirtschaft. Optische Beeinträchtigung: Hochspannung, Windkraft. Infrastrukturverschlechterung: Geschäftsschließungen, ÖPNV-Reduzierung.

Steuerlich

AfA: 2-3% jährlich für Abnutzung absetzbar. Bei vorzeitiger Abnutzung erhöhte AfA möglich (Gutachten erforderlich). Regelmäßige Instandhaltung zur Werterhaltung empfohlen.

Siehe auch: Verkehrswert , Mietminderung , Gewährleistung

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