Wertermittlung ist die methodische Bestimmung des Markt- oder Verkehrswerts nach normierten Verfahren (ImmoWertV). Für Käufer/Verkäufer objektive Preisfindung, für Banken Beleihungswert, bei Erbschaft/Scheidung Vermögensbewertung.
Verfahren
Vergleichswertverfahren (§ 15 ImmoWertV): Basiert auf erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Objekte. Für ETW, Reihenhäuser, unbebaute Grundstücke. Am sichersten bei ausreichend Vergleichsobjekten. Ertragswertverfahren (§ 17 ImmoWertV): Für vermietete Objekte. Bodenwert kapitalisierter Gebäudeertragswert, Reinertrag × Liegenschaftszinssatz (3-6%). Sachwertverfahren (§ 21 ImmoWertV): Für selbstgenutzte EFH, Sonderbauten. Bodenwert Herstellungskosten minus Alterswertminderung × Marktanpassungsfaktor.
Gutachterarten
Vollgutachten: Von öffentlich bestellten Sachverständigen, 30-80 Seiten, 1.500-5.000€, gerichtsfest. Für Gericht, Bank, Finanzamt. Kurzgutachten: Für private Zwecke, 10-20 Seiten, 500-1.500€, nicht gerichtsfest. Online-Bewertung: Kostenlos, ±15-30% Abweichung, nur Orientierung.
Wertfaktoren
Lage: Makro-/Mikrolage, Infrastruktur, Lärmbelastung. Gebäude: Baujahr, Modernisierungsstand, Energieeffizienz, Mängel. Grundstück: Größe, Erschließung, Baurecht, Altlasten, Denkmalschutz.
Siehe auch: Verkehrswert , Sachwertverfahren , Ertragswertverfahren