Wasserzähler erfassen den Wasserverbrauch in Kubikmetern für die verbrauchsabhängige Nebenkostenabrechnung. Pflicht bei Neubauten, für Warmwasser nach HeizKV. Verbrauchsabhängige Abrechnung gerechter als Pauschale, spart durchschnittlich 15-20% Wasser.
Arten
Hauptwasserzähler: Am Hausanschluss, misst Gesamtverbrauch, Eigentum des Wasserversorgers. Wohnungswasserzähler: Pro Einheit (Kalt-/Warmwasser), für individuelle Abrechnung. Mechanisch: Flügelrad oder Ringkolben, günstig, bewährt. Elektronisch: Ultraschall/magnetisch-induktiv, genauer, teurer, Funkauslesung möglich.
Installation und Eichung
Einbau: In Hauptleitung bei Eintritt ins Gebäude, horizontal/vertikal je nach Bauart. Absperrventile vor/nach Zähler. Eichpflicht nach MessEG: Kaltwasser 6 Jahre, Warmwasser 5 Jahre. Turnus einhalten, sonst Abrechnung anfechtbar. Austausch oder Nacheichung durch zertifizierte Betriebe.
Abrechnung
Kaltwasser: Nach Verbrauch auf Mieter umlegen (§ 2 BetrKV). Warmwasser: 50-70% nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche (HeizKV). Zwischenzähler-Differenz: Durch Leitungsverluste, auf alle umlegbar. Jahresablesung, bei Funkzählern monatlich möglich.
Kosten
Mechanischer Wohnungszähler: 30-80€ plus Einbau 50-100€. Funkzähler: 80-150€. Eichung/Austausch: 50-150€ alle 5-6 Jahre. Umlagefähig: Eichkosten, Wartung, Ablesung - nicht Austausch/Neuanschaffung.
Siehe auch: Nebenkostenabrechnung , Betriebskosten , Heizkostenverordnung