Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Warmmiete

Gesamtmiete bestehend aus Kaltmiete und Nebenkosten inklusive Heizung

Warmmiete bezeichnet die Gesamtsumme die ein Mieter monatlich an den Vermieter zahlt bestehend aus Grundmiete Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten inklusive Heizkosten und Warmwasser. Für Mieter und Vermieter ist die Warmmiete die tatsächliche finanzielle Belastung, während nur die Kaltmiete für Mietpreisbremse und Vergleichsmiete relevant ist.

Zusammensetzung

Kaltmiete auch Nettomiete ist das reine Entgelt für die Wohnungsnutzung, Grundlage für Mieterhöhungen und Mietpreisbremse, im Mietvertrag separat ausgewiesen sowie regional sehr unterschiedlich 6 bis 20 Euro pro Quadratmeter. Betriebskostenvorauszahlung umfasst kalte Nebenkosten etwa Wasser, Abwasser, Müll, Hausmeister, Versicherung, Grundsteuer, warme Nebenkosten Heizung und Warmwasserbereitung sowie jährliche Abrechnung mit Nachzahlung oder Erstattung.

Nebenkostenarten

Umlagefähige Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung BetrKV sind Grundsteuer, Wasserversorgung Kaltwasser, Abwasserentsorgung, Heizung und Warmwasser, Aufzug Strom und Wartung, Straßenreinigung und Müllabfuhr, Gebäudereinigung Treppenhaus, Gartenpflege, Beleuchtung Gemeinschaftsflächen, Schornsteinreinigung, Sach und Haftpflichtversicherung, Hausmeister maximal 50 Prozent der Kosten sowie Gemeinschaftsantenne oder Kabel. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Rücklagen, Kontoführungsgebühren sowie Mietausfallwagnis.

Heiz und Warmwasserkosten

Verbrauchsabhängige Abrechnung ist nach Heizkostenverordnung Pflicht, mindestens 50 Prozent und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch, Rest nach Wohnfläche oder Quadratmetern, Erfassung durch Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler sowie monatliche Verbrauchsinformation ab 2022 bei Fernablesung. Durchschnittliche Heizkosten betragen 0,80 bis 1,50 Euro pro Quadratmeter und Monat je nach Energieträger Gas, Öl, Fernwärme, Gebäudedämmung und Nutzerverhalten sowie Warmwasser etwa 0,20 bis 0,40 Euro pro Quadratmeter monatlich.

Mietpreisbremse

Mietpreisbremse gilt in ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, Neuvermietung darf maximal 10 Prozent über ortsüblicher Vergleichsmiete liegen, Vergleichsmiete ist immer Kaltmiete ohne Nebenkosten, Warmmiete spielt für Bremse keine Rolle sowie Ausnahmen für Neubauten erste 15 Jahre und umfassend modernisierte Wohnungen.

Nebenkostenabrechnungen

Abrechnungszeitraum ist 12 Monate meist Kalenderjahr, Frist zur Erstellung 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, verspätete Abrechnung berechtigt Mieter zur Verweigerung der Nachzahlung, Widerspruchsfrist 12 Monate ab Zugang der Abrechnung sowie Belegprüfungsrecht für Mieter Einsicht in Originalrechnungen innerhalb der Wohnung.

Siehe auch: Kaltmiete , Nebenkosten , Betriebskosten

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.