Die Altersversorgung durch Immobilien nutzt selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur finanziellen Absicherung im Ruhestand. Abbezahlte Immobilien senken die Wohnkosten erheblich oder generieren Mieteinnahmen. Sie gelten als inflationsgeschützte Sachwerte und ergänzen gesetzliche sowie private Rentenversicherungen.
Immobilien bieten Planungssicherheit und Unabhängigkeit von Kapitalmärkten. Allerdings erfordern sie Kapitaleinsatz, Verwaltungsaufwand und bergen Klumpenrisiken.
Selbstgenutzte Immobilien
Wer im Eigenheim wohnt, spart im Alter Miete. Diese eingesparte Miete wirkt wie eine zusätzliche Rente. Bei monatlichen Mietkosten von eintausendzweihundert Euro entspricht dies einer zusätzlichen Nettorente von vierzehnhundert Euro vor Steuern.
Die Immobilie sollte bis zum Renteneintritt abbezahlt sein. Dann fallen nur noch Nebenkosten und Instandhaltung an. Wer mit fünfundsechzig Jahren schuldenfrei ist, genießt deutlich mehr finanzielle Freiheit als Mieter.
Vermietete Immobilien
Vermietete Objekte generieren laufende Einnahmen. Nach Tilgung des Darlehens fließen die Mieten abzüglich Kosten als Zusatzrente. Mehrere kleinere Wohnungen streuen das Risiko besser als eine große.
Steuervorteile während der Erwerbsphase durch Abschreibung und Werbungskosten verbessern die Rendite. Allerdings müssen Mieteinnahmen im Alter versteuert werden, was die Nettorendite schmälert.
Leibrente und Immobilienverrentung
Wer im Alter Kapital aus der Immobilie benötigt, kann sie gegen Leibrente verkaufen. Der Käufer zahlt eine monatliche Rente bis zum Lebensende, der Verkäufer behält das Wohnrecht. Dies sichert Liquidität ohne Umzug.
Umkehrhypotheken ermöglichen die Beleihung der Immobilie. Die Bank zahlt monatliche Beträge, die Schuld wird erst nach dem Tod aus dem Verkaufserlös beglichen. Dies eignet sich für Eigentümer ohne Erben.
Siehe auch: Eigenheim , Vermietung , Leibrente , Immobilienfinanzierung