Amtsgericht ist im Immobilienrecht die zuständige Instanz für Grundbuchführung, Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Bei Immobilienstreitigkeiten ist das Amtsgericht bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zuständig, darüber das Landgericht.
Grundbuchamt
Führung der Grundbücher für den Amtsgerichtsbezirk. Eintragung von Eigentumswechseln, Grundschulden, Dienstbarkeiten. Erteilung von Grundbuchauszügen. Prüfung der formellen Voraussetzungen für Eintragungen. Beglaubigung von Unterschriften in Grundbuchsachen.
Zwangsversteigerung
Anordnung und Durchführung von Zwangsversteigerungen. Versteigerungstermine im Amtsgericht. Zuschlagsbeschluss bei erfolgreichem Gebot. Verteilungsverfahren für den Versteigerungserlös. Rechtsmittel: Beschwerde zum Landgericht.
Zwangsverwaltung
Anordnung der Zwangsverwaltung auf Gläubigerantrag. Bestellung eines Zwangsverwalters. Überwachung der Verwaltungstätigkeit. Aufhebung bei Wegfall der Voraussetzungen.
Weitere Zuständigkeiten
Wohnungseigentumssachen: Streitigkeiten in WEG-Gemeinschaften. Mietsachen: Mietstreitigkeiten unabhängig vom Streitwert. Nachlasssachen: Erbscheinverfahren, relevant für Immobilienerbschaft. Betreuungssachen: Genehmigung von Immobilienverkäufen Betreuter.
Siehe auch: Grundbuch , Zwangsversteigerung , Zwangsverwaltung