Angebot im Immobilienbereich bezeichnet die verbindliche Erklärung eines Verkäufers oder Käufers, einen Immobilienkaufvertrag zu bestimmten Bedingungen abschließen zu wollen. Im Bauwesen ist das Angebot die Kalkulation eines Unternehmers auf Basis einer Leistungsbeschreibung. Die Annahme des Angebots führt zum Vertragsschluss.
Kaufangebot
Schriftliche Kaufabsichtserklärung mit Preisvorstellung. Rechtlich unverbindlich bis zur notariellen Beurkundung. Reservierungsvereinbarung: Kostenpflichtige Exklusivität für begrenzte Zeit. Notarielles Kaufangebot: Bindend, Annahme durch Verkäufer möglich.
Angebot im Bauwesen
Auf Basis von Leistungsverzeichnis und Ausschreibung. Enthält Einheitspreise, Gesamtpreis, Ausführungsfristen. Bindefrist: Zeitraum der Angebotsverbindlichkeit, meist 4-6 Wochen. Nebenangebote: Alternative Ausführungsvorschläge des Bieters.
Angebotsvergleich
Preisspiegel: Vergleichende Aufstellung mehrerer Angebote. Prüfung auf Vollständigkeit und Plausibilität. Nachverhandlung bei Abweichungen. Zuschlagserteilung an wirtschaftlichstes Angebot.
Rechtliche Aspekte
§ 145 BGB: Antrag auf Vertragsschluss. § 148 BGB: Erlöschen durch Fristablauf. § 150 BGB: Abweichende Annahme gilt als neues Angebot. Im Immobilienkauf erst notarielle Beurkundung rechtswirksam.
Siehe auch: Leistungsverzeichnis , Kaufvertrag , Notar