Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Anliegerbeitrag

Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer an öffentlichen Erschließungsmaßnahmen

Anliegerbeitrag bezeichnet die finanzielle Beteiligung von Grundstückseigentümern an den Kosten für Herstellung, Erweiterung oder Erneuerung öffentlicher Straßen und Wege. Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Vorteil, den das Grundstück durch die Erschließungsmaßnahme erhält. Die rechtliche Grundlage bilden Kommunalabgabengesetze der Länder.

Arten

Erschließungsbeitrag: Erstmalige Herstellung von Straßen nach § 127 ff. BauGB. Straßenausbaubeitrag: Erneuerung oder Verbesserung bestehender Straßen. Kanalanschlussbeitrag: Anschluss an öffentliche Kanalisation. Wasseranschlussbeitrag: Anschluss an öffentliche Wasserversorgung.

Beitragsberechnung

Grundstücksfläche als Verteilungsmaßstab. Nutzungsfaktoren je nach Bebaubarkeit und Geschossigkeit. Frontmeter: Anteil der Grundstücksfront an der Straße. Gemeindeanteil: Kommune trägt 10-50% der Kosten je nach Satzung.

Beitragspflicht

Beitragspflichtig ist der Eigentümer zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheids. Erbbauberechtigte statt Eigentümer bei Erbbaurechten. Verjährung: 4 Jahre nach Entstehung der Beitragspflicht. Stundung und Ratenzahlung bei Härtefällen möglich.

Rechtsmittel

Widerspruch gegen Beitragsbescheid innerhalb eines Monats. Klage vor dem Verwaltungsgericht bei Ablehnung. Prüfung der ordnungsgemäßen Kalkulation und Verteilung. Viele Bundesländer haben Straßenausbaubeiträge abgeschafft oder reformiert.

Siehe auch: Erschließungskosten , Straßenausbaubeitrag , Anliegerkosten

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.