Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, das Notare für die sichere Abwicklung von Immobiliengeschäften nutzen. Der Kaufpreis wird zunächst auf diesem Konto verwahrt und erst ausgezahlt, wenn alle vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind. Dies schützt sowohl Käufer als auch Verkäufer vor finanziellen Risiken während der Kaufabwicklung.
Das Anderkonto stellt sicher, dass der Verkäufer sein Geld erhält, sobald alle rechtlichen Hürden genommen sind, während der Käufer die Gewissheit hat, dass sein Geld sicher verwahrt wird.
Funktion und rechtliche Grundlage
Notare sind gesetzlich verpflichtet, fremde Gelder getrennt von ihrem eigenen Vermögen zu verwalten. Das Anderkonto ist ein separates Bankkonto, auf dem ausschließlich Treuhandgelder der Mandanten liegen. Der Notar verwaltet diese Gelder treuhänderisch und darf sie nur gemäß den vertraglichen Vereinbarungen auszahlen.
Die Bundesnotarordnung regelt die Pflichten des Notars im Umgang mit Anderkonten. Jeder Zahlungseingang und jede Auszahlung muss dokumentiert werden. Der Notar haftet persönlich für die ordnungsgemäße Verwaltung.
Ablauf beim Immobilienkauf
Nach Abschluss des Kaufvertrags fordert der Notar den Käufer auf, den Kaufpreis auf das Anderkonto zu überweisen. Dies geschieht erst, nachdem die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wurde, sodass der Käufer gegen Doppelverkäufe geschützt ist.
Der Notar prüft, ob alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden, eventuelle Vorkaufsrechtsverzichte der Gemeinde und weitere im Kaufvertrag festgelegte Bedingungen.
Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, zahlt der Notar den Kaufpreis an den Verkäufer aus. Bei komplizierten Transaktionen kann dies mehrere Wochen dauern. Der Käufer hat in dieser Zeit die Sicherheit, dass sein Geld beim Notar verwahrt ist.
Kosten und Zinsen
Für die Verwaltung des Anderkontos entstehen keine separaten Gebühren. Die Notarkosten für die gesamte Kaufabwicklung sind in der gesetzlichen Gebührenordnung geregelt und decken auch die Treuhandtätigkeit ab.
Zinsen auf dem Anderkonto stehen dem Auftraggeber zu. Bei kurzen Verwahrzeiten fallen jedoch meist keine nennenswerten Zinsen an. Manche Notare nutzen spezielle Anderkonten-Modelle, bei denen Zinsen anfallen und an den Mandanten weitergegeben werden.
Sicherheit des Anderkontos
Anderkonten unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sollte die Bank des Notars insolvent werden, sind die Gelder bis zur Höhe der Einlagensicherung geschützt. Bei sehr hohen Kaufpreisen können Notare das Geld auf mehrere Banken verteilen.
Die Notarkammer überwacht die ordnungsgemäße Verwaltung der Anderkonten. Regelmäßige Prüfungen stellen sicher, dass Notare ihre Pflichten erfüllen. Missbrauch von Anderkonten kommt äußerst selten vor, da dies zum Verlust der Zulassung und strafrechtlichen Konsequenzen führt.
Siehe auch: Notar , Kaufpreiszahlung , Auflassungsvormerkung , Treuhand