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Immobilien-ABC

Anliegerkosten

Kosten für Straßenbau und Erschließung die auf angrenzende Grundstückseigentümer umgelegt werden

Anliegerkosten bezeichnen einmalige Beiträge die Grundstückseigentümer an die Gemeinde zahlen müssen für die erstmalige Herstellung oder grundhafte Erneuerung von Straßen Gehwegen Beleuchtung und Entwässerungsanlagen vor ihrem Grundstück. Erschließungsbeiträge nach Baugesetzbuch sind bundesweit einheitlich geregelt für erstmalige Erschließung von Bauland, Straßenausbaubeiträge nach den Kommunalabgabengesetzen der Länder sind unterschiedlich geregelt wobei mehrere Bundesländer wie Bayern Brandenburg und Hessen die Ausbaubeiträge inzwischen abgeschafft haben, Kostenhöhe kann je nach Maßnahmenumfang von wenigen Tausend bis über 50000 Euro betragen sowie bei Nichtzahlung droht Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch.

Umlagefähige Maßnahmen

Erstmalige Herstellung umfasst den kompletten Neubau von Straßen Gehwegen Radwegen öffentlicher Beleuchtung und Oberflächenentwässerung in Neubaugebieten oder bei Erschließung bisher unbebauter Grundstücke, Erneuerungsmaßnahmen sind beitragsfähig wenn eine grundlegende und nachhaltige Verbesserung der Straße erfolgt etwa der Umbau von einer Schotterstraße zu einer asphaltierten Fahrbahn mit Regenwasserableitung. Nicht umlagefähig sind laufende Instandhaltungsmaßnahmen wie das Ausbessern von Schlaglöchern Flickarbeiten und normaler Verschleiß da diese aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu finanzieren sind, Verteilungsmaßstab für die Umlage auf die einzelnen Grundstücke richtet sich nach Grundstücksfläche Straßenfrontlänge oder Geschossfläche wobei jede Gemeinde den anwendbaren Maßstab in ihrer Beitragssatzung festlegt sowie Eckgrundstücke oft besonders belastet durch Anliegerpflichten an zwei Straßenfronten.

Berechnung und typische Kostenhöhe

Gesamtkosten der Baumaßnahme abzüglich staatlicher Zuschüsse und des Gemeindeanteils für Durchgangsverkehr werden auf alle anliegenden Grundstücke verteilt nach dem in der Satzung festgelegten Maßstab, typische Beitragssätze liegen zwischen 15 und 80 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche je nach Art und Umfang der Maßnahme und Gemeindeanteil. Beispielrechnung für Einfamilienhaus mit 500 Quadratmeter Grundstücksfläche ergibt bei einfachem Straßenausbau Kosten von 7500 bis 15000 Euro, bei umfassendem Ausbau mit Gehweg Beleuchtung und Entwässerung 15000 bis 30000 Euro, Eckgrundstücke mit Anliegerstellung an zwei Straßen zahlen oft für beide Fronten was die Belastung verdoppeln kann, Ratenzahlung über mehrere Jahre ist auf Antrag meist möglich um die finanzielle Belastung zu verteilen sowie Härtefall-Stundung bei nachgewiesener Zahlungsunfähigkeit.

Widerspruch und Rechtsschutz

Widerspruchsfrist beträgt einen Monat nach Zustellung des Beitragsbescheids und muss schriftlich bei der Gemeinde eingelegt werden, inhaltliche Prüfung sollte klären ob die veranschlagten Kosten angemessen sind der Verteilungsmaßstab korrekt angewendet wurde und keine unzulässigen Positionen enthalten sind, häufige Klagegründe sind überhöhte Baukosten durch unwirtschaftliche Vergabe fehlerhafte Berechnung des beitragsfähigen Aufwands oder Einbeziehung nicht beitragsfähiger Maßnahmen. Verjährung der Beitragserhebung tritt in den meisten Bundesländern nach 4 Jahren ab endgültiger technischer Herstellung der Anlage ein, Festsetzungsverjährung nach 4 Jahren ab Entstehung der sachlichen Beitragspflicht, bei hohen Beiträgen ist rechtliche Beratung durch Fachanwalt für Verwaltungsrecht empfohlen da erfolgreiche Einwendungen erhebliche Beträge sparen können sowie Musterklagen anderer Anlieger zur Kostenteilung möglich.

Absicherung beim Immobilienkauf

Vor dem Grundstückskauf bei der Gemeinde schriftlich anfragen ob für die anliegende Straße Ausbaumaßnahmen geplant oder beschlossen sind und ob bereits Kostenschätzungen oder Bescheide vorliegen, Straßenzustand vor Ort besichtigen da erkennbar sanierungsbedürftige Straßen ein Indiz für baldigen Ausbau mit entsprechender Beitragserhebung sind. Kaufvertrag sollte eindeutige Regelung enthalten wer für bereits beschlossene oder absehbare Anliegerbeiträge aufkommt wobei Verkäufer für vor Besitzübergang entstandene Beiträge haften sollte, bei bekannt hohen zu erwartenden Kosten entsprechende Kaufpreisminderung verhandeln oder Einbehalt auf Notaranderkonto vereinbaren, Rücklagen bilden wenn die Straße erkennbar sanierungsbedürftig ist mit geschätztem Bedarf von 10000 bis 20000 Euro, bei Neubaugebieten sind Erschließungskosten meist bereits im Grundstückskaufpreis vom Bauträger eingepreist sowie Erschließungsvertrag auf Vollständigkeit prüfen.

Siehe auch: Erschließung , Erschließungskosten , Kaufnebenkosten

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