Altlasten bezeichnen Grundstücke mit schädlichen Bodenveränderungen oder stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen, von denen Gefahren für die Umwelt oder die menschliche Gesundheit ausgehen können. Typische Verursacher sind ehemalige Tankstellen, Chemiewerke, Deponien oder militärische Liegenschaften. Altlasten beeinflussen Grundstückswert und Bebaubarkeit erheblich.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Regelungen zu Sanierungspflichten und Verantwortlichkeiten. Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV): Konkrete Prüf- und Maßnahmenwerte. Altlastenkataster: Behördliches Verzeichnis bekannter oder verdächtiger Flächen. Zuständig sind die unteren Bodenschutzbehörden der Länder.
Untersuchung
Historische Erkundung: Recherche früherer Nutzungen, Luftbilder, Archive. Orientierende Untersuchung: Erste Bodenproben und Analysen. Detailuntersuchung: Umfassende Beprobung bei Altlastenverdacht. Gefährdungsabschätzung: Bewertung der Risiken für Mensch und Umwelt.
Sanierung
Dekontamination: Entfernung oder Behandlung des belasteten Bodens. Sicherung: Einkapselung der Altlast, wenn Dekontamination nicht wirtschaftlich. Natürliche Selbstreinigung: Monitored Natural Attenuation bei geringer Belastung. Kosten: Von wenigen tausend bis mehrere Millionen Euro je nach Ausmaß.
Haftung
Verursacherprinzip: Verursacher trägt primär die Sanierungskosten. Zustandsstörer: Grundstückseigentümer kann unabhängig von Verursachung herangezogen werden. Käufer: Übernahme der Haftung beim Grundstückskauf möglich. Due Diligence vor Kauf dringend empfohlen.
Siehe auch: Altlast , Bodenwert , Gutachten