Anschlussgebühren sind einmalige Zahlungen für den Anschluss eines Grundstücks an öffentliche Versorgungsnetze. Sie fallen an für Wasser, Abwasser, Strom, Gas und manchmal Telekommunikation. Die Gebühren decken die Kosten für Leitungsverlegung und Hausanschlüsse und werden von Gemeinden oder Versorgungsunternehmen erhoben.
Bei Neubauten können Anschlussgebühren mehrere tausend Euro betragen und sollten in der Finanzierungsplanung berücksichtigt werden.
Arten von Anschlussgebühren
Der Wasseranschluss verbindet das Grundstück mit dem öffentlichen Trinkwassernetz. Die Gebühren richten sich nach Grundstücksgröße oder Anzahl der Wohneinheiten. Zusätzlich fallen Kosten für den Wasserzählereinbau an.
Die Abwassergebühr deckt den Anschluss an die Kanalisation. Sie ist oft höher als die Wasseranschlussgebühr, da Kanäle aufwendiger sind. In Gebieten ohne Kanalisation entfällt sie, dafür entstehen Kosten für eine Kleinkläranlage.
Stromanschlüsse werden vom Netzbetreiber hergestellt. Die Kosten hängen von der Entfernung zum nächsten Netzanschlusspunkt ab. Bei abgelegenen Grundstücken können erhebliche Kosten entstehen.
Gasanschlüsse sind optional. Die Gebühren ähneln denen für Strom. In Neubaugebieten ohne Gasversorgung entfallen sie.
Höhe der Gebühren
Die Gebühren variieren stark zwischen Gemeinden. Für ein Einfamilienhaus sind insgesamt fünftausend bis fünfzehntausend Euro üblich. Große Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser zahlen entsprechend mehr.
Erschließungsbeiträge kommen zusätzlich zu Anschlussgebühren. Sie finanzieren den Ausbau von Straßen und öffentlicher Infrastruktur im Baugebiet. Die Summe beider Posten kann zwanzigtausend Euro übersteigen.
Siehe auch: Erschließungskosten , Baunebenkosten , Versorgung