Zum Inhalt springen
Halle (Saale) · Merseburg · Saalekreis · Leipzig
Immobilien-ABC

Arbeitszimmer

Häuslicher Raum für berufliche Tätigkeiten mit steuerlicher Absetzbarkeit

Arbeitszimmer bezeichnet einen Raum in der privaten Wohnung oder dem Eigenheim der nahezu ausschließlich für berufliche oder betriebliche Tätigkeiten genutzt wird. Steuerlich absetzbar wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz beim Arbeitgeber zur Verfügung steht, unbegrenzt absetzbar bei Selbstständigen und Freiberuflern deren Tätigkeit überwiegend zu Hause stattfindet, begrenzt auf 1260 Euro Jahrespauschale bei Angestellten ohne anderen verfügbaren Arbeitsplatz, Homeoffice-Pauschale alternativ mit 6 Euro pro Tag maximal 1260 Euro jährlich sowie Nachweis der ausschließlich beruflichen Nutzung durch Dokumentation erforderlich.

Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung

Ausschließlichkeit bedeutet nahezu ausschließlich berufliche Nutzung mit mindestens 90 Prozent Anteil an der Gesamtnutzung des Raumes, keine private Mitnutzung als Gästezimmer Hobbyraum oder Spielzimmer zulässig da sonst komplette Absetzbarkeit entfällt, eigener abgeschlossener Raum mit Tür erforderlich kein offener Durchgangsbereich oder Teil des Wohnzimmers, typische Büroausstattung wie Schreibtisch Bürostuhl PC und Aktenschränke sollte vorhanden sein. Arbeitsecke im Wohnzimmer oder Schlafzimmer nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt selbst wenn dort ausschließlich gearbeitet wird, Raumgröße grundsätzlich nicht vorgeschrieben aber muss in angemessenem Verhältnis zur Tätigkeit stehen, bei sehr großen Räumen kann Finanzamt die Angemessenheit prüfen sowie bei Alleinstehenden mit kleiner Wohnung und nur einem Raum besondere Regelungen.

Absetzbare Kosten im Detail

Anteilige Raumkosten werden nach dem Flächenschlüssel berechnet als Verhältnis der Arbeitszimmerfläche zur Gesamtwohnfläche, bei 100 Quadratmeter Wohnung und 10 Quadratmeter Arbeitszimmer sind 10 Prozent aller Wohnkosten absetzbar, umfasst bei Mietwohnung die anteilige Miete sowie alle umlagefähigen Nebenkosten wie Heizung Wasser Müllabfuhr Hausmeister. Bei Eigentumswohnung oder Haus absetzbar der anteilige AfA-Betrag des Gebäudes sowie Schuldzinsen für Immobilienfinanzierung anteilig und alle Bewirtschaftungskosten, Einrichtungsgegenstände wie Schreibtisch Bürostuhl Regale Lampen zu 100 Prozent absetzbar als Arbeitsmittel, Arbeitsmittel wie Computer Drucker Telefon Fachliteratur vollständig absetzbar, Renovierungskosten des Arbeitszimmers komplett absetzbar sowie Strom für beruflich genutzte Geräte nach geschätztem Anteil.

Nachweispflichten gegenüber Finanzamt

Fotodokumentation des Arbeitszimmers mit vollständiger Einrichtung und Ausstattung als Nachweis der büromäßigen Nutzung erstellen und aufbewahren, Grundriss der Wohnung oder des Hauses mit eindeutiger Kennzeichnung des Arbeitszimmers und Angabe der Quadratmeterzahlen, Tätigkeitsnachweis durch Arbeitsverträge Aufträge Umsatzübersichten oder Beschreibung der beruflichen Tätigkeit. Bescheinigung des Arbeitgebers bei Angestellten dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder die Tätigkeit überwiegend im Homeoffice ausgeübt wird, Finanzamt prüft besonders kritisch bei hohen geltend gemachten Beträgen über 1260 Euro oder bei ungewöhnlichen Konstellationen, sorgfältige Dokumentation aller Belege und Nachweise empfohlen um bei Nachfragen oder Betriebsprüfung gewappnet zu sein sowie bei Zweifeln steuerlichen Rat einholen.

Berufsgruppen und typische Konstellationen

Selbstständige und Freiberufler wie Rechtsanwälte Steuerberater Architekten Übersetzer erhalten meist unbegrenzte Absetzbarkeit wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit bildet und Mandanten oder Kunden dort empfangen werden, Angestellte im Homeoffice mit entsprechender Arbeitgeberbescheinigung können begrenzt absetzen wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Lehrer für Unterrichtsvorbereitung Korrekturarbeiten Elterngespräche können Arbeitszimmer geltend machen wobei Mittelpunkt-Eigenschaft umstritten ist da die eigentliche Unterrichtstätigkeit in der Schule stattfindet, Außendienstmitarbeiter und Handelsvertreter meist anerkannt da kein fester Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber existiert, individuelle Prüfung der konkreten Umstände im Einzelfall erforderlich sowie Finanzgerichtsurteile zu ähnlichen Fällen als Orientierung heranziehen.

Siehe auch: Homeoffice , AfA , Werbungskosten

Ihr direkter Draht

Sprechen wir über Ihre Immobilie.

Kostenlose Ersteinschätzung, persönliche Beratung, diskrete Abwicklung, melden Sie sich, wir sind gerne für Sie da.