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Immobilien-ABC

Architekt

Staatlich anerkannter Fachmann für Planung Gestaltung und Überwachung von Bauvorhaben

Architekt bezeichnet einen qualifizierten Planer und Sachverständigen für Bauvorhaben der die gesamte Entstehung eines Gebäudes von der ersten Idee bis zur Schlüsselübergabe begleitet. Berufsbezeichnung ist geschützt und darf nur von Mitgliedern der Architektenkammer geführt werden die ein Architekturstudium und mehrjährige Berufserfahrung nachweisen, verbindet technisches Know-how mit gestalterischer Kreativität und baurechtlichem Fachwissen, fungiert als zentraler Ansprechpartner des Bauherrn und koordiniert alle am Bau Beteiligten sowie vertritt die Interessen des Bauherrn gegenüber Behörden und ausführenden Firmen.

Leistungsphasen nach HOAI

Neun Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure strukturieren die Architektenleistung von der Grundlagenermittlung mit Klärung der Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen über Vorplanung mit ersten Lösungsansätzen und Kostenschätzung bis zur Entwurfsplanung mit durchgearbeitetem Konzept in Zeichnungen und Modellen. Genehmigungsplanung erstellt alle erforderlichen Unterlagen für den Bauantrag und begleitet das Genehmigungsverfahren, Ausführungsplanung detailliert alle Bauteile ausführungsreif mit Werkplänen und Details, Vergabevorbereitung erstellt Leistungsverzeichnisse für Ausschreibungen und wertet Angebote aus, Vergabe führt Verhandlungen mit Bietern und bereitet Bauverträge vor. Objektüberwachung kontrolliert die Ausführungsqualität koordiniert die Gewerke überwacht Termine und prüft Rechnungen, Objektbetreuung begleitet die Gewährleistungsphase mit Mängelfeststellung und Abnahme sowie teilweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen möglich.

Kosten und Honorar

Honorar nach HOAI richtet sich nach den anrechenbaren Baukosten der Honorarzone die Schwierigkeit des Projekts widerspiegelt und dem Umfang der beauftragten Leistungsphasen, Honorarzonen von I einfach bis V sehr schwierig wobei Wohnhäuser typischerweise in Zone III fallen, Einfamilienhaus mit 400000 Euro Baukosten in Honorarzone III ergibt bei allen Leistungsphasen ein Honorar von etwa 40000 bis 50000 Euro entsprechend 10 bis 12 Prozent der Baukosten. Teilweise Beauftragung nur für Planung ohne Bauüberwachung reduziert das Honorar aber birgt erhebliche Risiken durch fehlende Qualitätskontrolle und erschwerte Mängelverfolgung, Honorarvereinbarung schriftlich treffen mit klarer Definition des Leistungsumfangs und Zahlungsmodalitäten, Nebenkosten für Vervielfältigung Reisekosten und besondere Leistungen zusätzlich vereinbaren sowie Pauschalhonorare oder Stundensätze für bestimmte Leistungen möglich.

Haftung und Vertragsgestaltung

Architekten haften für Planungsfehler die zu Baumängeln führen und für Überwachungsmängel wenn sie die Bauüberwachung übernommen haben, Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme ist Pflicht für Kammermitglieder und sollte vom Bauherrn vor Beauftragung geprüft werden, Gewährleistungsfrist für Architektenleistungen beträgt 5 Jahre ab Abnahme des Bauwerks nicht ab Fertigstellung der Planung. Architektenvertrag sollte Leistungsumfang mit Bezug auf HOAI-Leistungsphasen präzise definieren sowie Honorarvereinbarung Terminziele Haftungsregelungen und Kündigungsmodalitäten enthalten, nur bauvorlageberechtigte Architekten dürfen Bauanträge einreichen und gegenüber Baubehörden als Entwurfsverfasser auftreten sowie Vertragsformulare der Architektenkammern als Orientierung nutzen.

Architektenmodell versus Generalunternehmer

Beim Architektenmodell beauftragt der Bauherr Planung und Bauleistungen getrennt und behält volle Kontrolle über jeden Schritt mit maximaler Transparenz bei Kosten und Ausführung aber trägt auch das Kostenrisiko bei unvorhergesehenen Mehrkosten und muss selbst koordinieren, Architekt berät bei Handwerkerauswahl und überwacht die Ausführungsqualität unabhängig von ausführenden Firmen. Generalunternehmermodell bietet Planung und schlüsselfertige Ausführung zum Festpreis mit hoher Kostensicherheit aber weniger Kontrolle und Transparenz sowie Abhängigkeit von einem Vertragspartner, Bauüberwachung durch unabhängigen Architekten ist keine Pflicht des Bauherrn aber dringend empfohlen da nur fachkundige Kontrolle Mängel frühzeitig erkennt und teure Bauschäden verhindert sowie Kosten für Teilleistung der Bauüberwachung gut investiertes Geld.

Den richtigen Architekten finden

Architektenkammerverzeichnisse der Bundesländer bieten Suchfunktion nach Fachrichtung Spezialisierung und Region mit verifizierten qualifizierten Architekten, Empfehlungen von Bekannten und Besichtigung realisierter Projekte in der Umgebung geben praktische Einblicke in Arbeitsweise und Qualität, Erstgespräch sollte Referenzen Arbeitsweise persönliche Chemie und Honorarvorstellungen klären. Referenzen kritisch überprüfen durch Gespräche mit früheren Bauherren über Zusammenarbeit Termintreue und Kosteneinhaltung, kleine Architekturbüros bieten oft persönlichere Betreuung und mehr Engagement bei Einzelprojekten, große Büros haben mehr Kapazitäten und Spezialisierungen können aber weniger individuell sein, mehrere Architekten vor Beauftragung vergleichen und auf Spezialisierung für den geplanten Bautyp wie Neubau Sanierung Umbau achten sowie Bauchgefühl bei der Zusammenarbeit wichtig da Bauvorhaben lange Partnerschaft bedeutet.

Siehe auch: Bauantrag , Bauüberwachung , HOAI

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