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Immobilien-ABC

Fälligkeit

Zeitpunkt zu dem Zahlung oder Leistung geschuldet wird

Fälligkeit bezeichnet im Immobilienrecht den Zeitpunkt zu dem vertraglich vereinbarte Zahlung oder Leistung zu erbringen ist. Für Käufer relevant da Kaufpreis erst bei Vorliegen aller Voraussetzungen zu zahlen, Darlehensraten pünktlich zu bedienen, bei Verzug erhebliche Kosten rechtliche Konsequenzen sowie Fälligkeitsmitteilung durch Notar mit Zahlungsfrist meist 2 Wochen.

Fälligkeit beim Immobilienkauf

Kaufpreisfälligkeit tritt erst bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ein Auflassungsvormerkung eingetragen Genehmigungen erteilt Lastenfreistellung gesichert Finanzierung bestätigt, Notar teilt Fälligkeit schriftlich mit, keine Zahlung vor Fälligkeit trotz Kaufvertrag. Ablauf nach Beurkundung Notar beantragt Vormerkung 1 bis 2 Wochen Käuferbank trägt Grundschuld ein 2 bis 3 Wochen, Fälligkeitsmitteilung an Käufer dann Zahlung auf Notaranderkonto oder direkt sowie Eigentumsumschreibung nach Zahlungseingang.

Fälligkeit bei Darlehen

Ratenfälligkeit monatlich zum vereinbarten Termin meist 1. oder 15. des Monats Lastschrifteinzug empfohlen Rate enthält Zins und Tilgung pünktliche Zahlung wichtig für Bonität. Endfälligkeit bei Festdarlehen Tilgung erst am Ende der Laufzeit in einer Summe während Laufzeit nur Zinszahlung Ansparung über Bausparvertrag, Sondertilgungsfälligkeit vertraglich vereinbart meist jährlich zum Stichtag maximale Höhe 5 bis 10 Prozent sowie Chance zur schnelleren Entschuldung.

Folgen verspäteter Zahlung

Verzug tritt ein wenn Zahlung trotz Fälligkeit und Mahnung ausbleibt bei kalendermäßig bestimmter Fälligkeit auch ohne Mahnung, Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz bei Verbrauchern. Bei Kaufvertragsverzug Rücktritt nach Nachfristsetzung Schadensersatz Verlust der Auflassungsvormerkung möglich, bei Darlehensverzug Mahnung dann Kündigung Gesamtforderung sofort fällig Zwangsvollstreckung sowie SCHUFA-Eintrag mit langfristigen Folgen.

Fälligkeit im Mietrecht

Mietzahlung spätestens bis 3. Werktag des Monats fällig nach BGB vertragliche Vereinbarung kann abweichen Überweisungsdauer zu Lasten des Mieters Dauerauftrag rechtzeitig einrichten pünktliche Zahlung vermeidet Kündigung. Nebenkostenabrechnung innerhalb 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum fällig Nachzahlung 30 Tage nach Zugang beim Mieter, Kaution bei Mietbeginn fällig Ratenzahlung in 3 Monatsraten erlaubt sowie Rückzahlung nach Mietende angemessene Frist 3 bis 6 Monate.

Praktische Tipps

Vor Fälligkeit Finanzierung rechtzeitig sicherstellen 4 bis 6 Wochen vor Notartermin Eigenkapital verfügbar halten Nebenkosten berücksichtigen Fälligkeitstermin mit Bank abstimmen, bei Fälligkeit schnell reagieren Zahlungsfrist einhalten Kontodeckung prüfen Überweisungsdauer beachten. Bei Zahlungsproblemen sofort Bank und Verkäufer informieren Stundung verhandeln zusätzliche Sicherheiten anbieten sowie Verzugskosten minimieren.

Siehe auch: Kaufvertrag , Notar , Zwangsversteigerung

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